- 1:Stadtleben.
- 2:Arbeit.
Arbeit
Mit dem Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt ("Hartz IV") wurden die Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe zum 01.01.2005 zu einer einheitlichen Leistung Grundsicherung für Arbeitsuchende zusammengefasst, die auf der Grundlage des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) erbracht wird.
69 Kommunen konnten sich aufgrund einer Experimentierklausel für das so genannte Optionsmodell entscheiden. Diese Städte und Gemeinden organisieren die gesamten Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende allein, also ohne Hilfe der Agentur für Arbeit. Die Experimentierphase ist auf sechs Jahre befristet. Sie ermöglicht es zu erproben, welches Modell zum Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit und der Hilfebedürftigkeit besser geeignet ist.
Seitdem übernimmt der "Service-Punkt ARBEIT" als besondere Einrichtung des Kreises Borken die Aufgabe der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Ziel der Grundsicherung ist die Eingliederung in Arbeit und die Sicherung des Lebensunterhalts.
Die Umsetzung dieser Aufgaben hat der Kreis Borken gemeinsam mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden organisiert und die Durchführung der Aufgaben zum großen Teil auf diese übertragen.
Anlaufstelle für jeden Hilfesuchenden ist daher der Service-Punkt ARBEIT in der Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung seines Wohnortes.
Im Service-Punkt ARBEIT der Stadt Borken werden
- Anträge aufgenommen und bearbeitet,
- die Geldleistung sichergestellt,
- Hilfen zur beruflichen Eingliederung erbracht und
- Arbeitssuchende vermittelt.
Haben Sie Fragen zu Hartz IV - Grundsicherung für Arbeitssuchende - Arbeitslosengeld II / Sozialgeld oder benötigen Sie weitere Informationen?
Wir sind gerne für Sie da!




