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Bürgermitwirkung und Termine

Foto Buergermitwirkung und Termine

Bei der Aufstellung von Bauleitplänen (Flächennutzungsplan und Bebauungspläne) ist eine zweistufige Bürgermitwirkung, bestehend aus vorgezogener Bürgerbeteiligung und formeller Planauslegung, gesetzlich vorgeschrieben.
Die BürgerInnen haben dabei die Möglichkeit, die beabsichtigten Planungsziele der Stadt einzusehen, nähere Informationen zu den Planungen zu erhalten und können im Bedarfsfall ihre speziellen Wünsche im Rahmen einer näher bestimmten Frist in das jeweilige Aufstellungsverfahren einbringen.
Die Termine für eine solche Bürgerbeteiligung werden normalerweise im Amtsblatt der Stadt Borken rechtzeitig öffentlich bekannt gemacht. Bei besonderen Fällen wird zusätzlich eine entsprechende Information über die örtliche Presse weiter gegeben.

Bei speziellen städtischen Planungen besteht zudem die Möglichkeit, die interessierte Bürgerschaft im Rahmen von Bürgerversammlungen noch intensiver über die Planungsabsichten der Stadt zu informieren. Hierin sieht die Stadt Borken ein großes Maß an Planungstransparenz und gleichzeitig die Chancen, schon frühzeitig die unterschiedlichsten Meinungen der Bevölkerung in den Planungsprozess einzubringen.

Neben der Stadtplanung sind aber auch andere städtische Planungsvorhaben von großem Interesse, hier vor allem zu nennen die Straßenbauprojekte, sei es nun der Bau einer Entlastungsstraße, der Endausbau von Wohnstraßen oder auch die Umgestaltung von innerstädtischen Straßen- und Platzanlagen.

Auch bei diesen Projekten werden die Bürger frühzeitig einbezogen, um durch eine offene Bürgerbeteiligung einen größtmöglichen Konsens für die städtischen Planungen gewährleisten zu können.

 

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