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- Bau | Planung /.
- Denkmalschutz u. Denkmalpflege

- Kuhmturm
Denkmalliste
In Borken bestehen zurzeit 94 Denkmäler, die in der sog. Denkmalliste wie folgt gelistet sind:
- A I - sakrale Objekte (30)
- A II - herrschaftliche Bauten u. Befestigungen (9)
- A III - öffentliche Gebäude u. Einrichtungen (10)
- A IV - Wohn- und Geschäftbauten (27)
- A V - Kleinobjekte (3)
- B - Bodendenkmäler (15)
Denkmalschutz
Die Hauptaufgabe der Unteren Denkmalbehörde besteht darin, die vorgenannte Denkmalliste der Stadt zu führen, diese bei Bedarf um neue Baudenkmäler, die im Rahmen eines durch das Denkmalschutz (DSchG NRW) exakt vorgegebenen Verfahrens zu ermitteln sind, zu ergänzen oder auch bei Bedarf Denkmäler aus dieser Denkmalliste zu entlassen.
Die in der Liste enthaltenen Objekte obliegen einer turnusmäßigen Beobachtung durch die Untere Denkmalbehörde, um somit sicher zu stellen, dass die denkmalwerten Elemente als wichtige Zeitzeugen der Stadtgeschichte auch dauerhaft erhalten bleiben bzw. Maßnahmen eingeleitet werden, die diesen Erhalt sicherstellen können.
Alle Maßnahmen, die am oder im Umfeld der jeweiligen Baudenkmäler vorgesehen sind, bedürfen vorab der Abstimmung mit der Unteren Denkmalbehörde.
Denkmalpflege
Die Untere Denkmalbehörde steht im engen Kontakt mit dem Westf. Amt für Denkmalpflege, welches im jeweiligen Einzelfall die Zustimmung zu den vorgesehenen Vorhaben zu erteilen hat, bevor seitens der Stadt Borken durch die Untere Denkmalbehörde in Verbindung mit der Bauaufsichtsbehörde eine entsprechende denkmalrechtliche Erlaubnis gemäß Denkmalschutzgesetzt erteilt werden kann.
Während viele Entscheidungen im Normalfall zeitnah sogar auf dem Postwege durch Austausch von Bild und Planmaterial erfolgen können, gibt es in schwierigen Einzelfällen allerdings gelegentlich die zwingende Notwendigkeit, eines gemeinsamen Ortstermins indem die beteiligten Denkmalbehörden bemüht sind, mit den Eigentümern und den eingeschalteten Architekten oder Handwerkern eine denkmalverträgliche Lösung zu finden, die möglichst für alle Beteiligten konsensfähig ist. Die Interessen der zeitgemäßen Denkmalpflege stehen dabei allerdings im Vordergrund.

- Villa Bierbaum
Auch zum Thema Denkmalschutz/Denkmalpflege werden der interessierten und jeweils betroffenen Bevölkerung Hilfestellungen in Form von Bauberatungen angeboten. Letzteres gilt auch für den sehr komplexen Themenkreis der Denkmalfördermaßnahmen oder der steuerlichen Vergünstigungen für Denkmalbesitzer.
Links
ZukunftsLAND - die REGIONALE 2016 im Münsterland
Deutsche Stiftung Denkmalschutz
Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSchG NW)
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis gem. § 9 DSchG NW
Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung gem. § 40 DSchG NW (Steuerbescheinigung)

