Anliegen A-Z: Anmeldung der Eheschließung
Beschreibung
Sie können sich im Borkener Diebes(Liebes)turm trauen lassen.
Das Stadtwappen mit seinen Türmen zeigt ein Stück Borkener Geschichte. Fünf mittelalterliche Türme der ehemaligen Stadtbefestigung sind erhalten. Der stärkste ist der Diebesturm mit seinen bis zu 2,20 m dicken Mauern. Erbaut wurde er 1326 bis 1433. Er hat einen inneren Durchmesser von 5,70 m und beherbergt in seinen 4 Etagen das Stadtarchiv und das Trauzimmer des Standesamtes.
Bis 1908 war der Diebesturm offizielles Stadtgefängnis. Im Stadtarchiv lässt es sich nachlesen, auch "Lebenslängliche" mussten im Diebesturm einsitzen. An der Nutzung des Turmes hat sich also nicht viel geändert. "Lebenslänglich" gibts auch heute im Diebesturm, allerdings statt der schweren Ketten werden heute zarte Bande angelegt.
Haben Sie Lust auf den Liebesturm oder möchten Sie in einem der Heimathäuser Gemen, Marbeck oder Weseke den Bund für's Leben schließen?
Eheschließungstermine:
jeden Donnerstag von 16.00 Uhr bis 17.30 Uhr
jeden Freitag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
und zusätzlich jeden Freitagnachmittag und Samstag
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Gebühren
- wenn beide Brautleute die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen: 40,00 Euro
- wenn einer oder beide Brautleute ausländischer Staatsangehörigkeit sind: 66,00 Euro
- Erklärung zur Führung eines Doppelnamens: 21,00 Euro
- Geburts- und Eheurkunde (erstes Exemplar) jeweils: 10,00 Euro
- weitere Exemplare dieser Urkunden jeweils: 5,00 Euro
- Stammbuch, verschiedene Ausführungen: 20,00 Euro
- Trauung außerhalb der Dienstzeiten (freitagsnachmittags, samstags): Zusatzgebühr 66,00 Euro
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Benötigte Unterlagen
Am einfachsten ist die Anmeldung, wenn
- beide Verlobte deutsche Staatsangehörige sind,
- beide Verlobte volljährig und kinderlos sind,
- keine/r der Verlobten bereits verheiratet war,
- beide Verlobte ihren Hauptwohnsitz in Borken haben und
- beide in Borken geboren sind.
Dann brauchen Sie zur Anmeldung der Eheschließung nur Ihre gültigen Personalausweise oder Reisepässe.
Sind einzelne oder mehrere dieser Bedingungen nicht erfüllt, benötigen Sie folgende Unterlagen (Urkunden sollen neueren Datums sein, nicht älter als 6 Monate):
- Wenn der Hauptwohnsitz nicht Borken ist, eine Aufenthaltsbescheinigung der zuständigen Meldebehörde des Hauptwohnsitzes "zur Vorlage beim Standesamt". Diese Bescheinigung soll nicht älter als einen Monat sein.
- Wenn Sie nicht in Borken geboren sind, brauchen Sie eine aktuelle beglaubigte Kopie aus dem Geburtenregister.
- Verwitwete und geschiedene Verlobte müssen folgende Urkunden vorlegen:
eine aktuelle beglaubigte Kopie aus dem Geburtenregister (zu erhalten beim Standesamt des Geburtsortes)
und eine aktuelle Eheurkunde, in der die Auflösung der Ehe und die aktuelle Namensführung eingetragen ist.
Wenn Sie in Borken geheiratet haben, greifen wir auf die bei uns geführten Bücher zurück; ist die geforderte Eheurkunde jedoch bei einem anderen Standesamt auszustellen, besorgen Sie bitte dieses Dokument dort. - Wenn Sie gemeinsame Kinder haben, bringen Sie bitte auch deren Geburtsurkunde mit. In der Urkunde sollten Sie beide als Eltern eingetragen sein.
Wenn Sie sich in dieser Aufzählung wiederfinden, reichen die genannten Unterlagen meistens aus. Allerdings können in Einzelfällen - leider - weitere Unterlagen notwendig werden.
In folgenden Fällen sollten Sie sich auf jeden Fall persönlich beim Standesamt erkundigen:
- eine/r der Verlobten besitzt oder besaß eine ausländische Staatsangehörigkeit
- eine/r der Verlobten ist nicht im Bundesgebiet geboren
- eine/r der Verlobten ist adoptiert
- eine/r der Verlobten hat mehrere Vorehen
- eine/r der Verlobten ist im Ausland geschieden worden
- eine/r der Verlobten hat das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet
Beitrittserklärung
Sollte es einem der Verlobten unmöglich sein, bei der Anmeldung anwesend zu sein, so ist eine sog. Vollmacht, das ist die Beitrittserklärung, vorzulegen. Dieses Formular erhalten Sei bei uns.
Passfoto
Wenn Sie sich drei bis vier Wochen vor der Eheschließung anmelden, bringen Sie bitte ein Passfoto mit, damit Sie am Tage der Trauung den neuen Personalausweis mit dem geänderten Familiennamen entgegennehmen können.
Trauzeugen
Trauzeugen sind nicht mehr zwingend vorgeschrieben. Sie können aber weiterhin einen oder zwei Trauzeugen hinzuziehen. Für diesen Fall müssen sich der oder die Trauzeugen mit einem Pass oder Personalausweis ausweisen können.
Auswertungen aus dem Eheregister für das Jahr 2012
Eheschließungen | 187 | (2011 - 166) |
Namensführung getrennt Ehename | 16 171 | 9 % 91 % |
Name des Mannes ist Ehename Name der Frau ist Ehename | 179 8 | 96 % 4 % |
Hinzufügung keine Hinzufügung | 14 173 | 7 % 93 % |
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Zuständige Organisationseinheit(en)
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Ansprechpartner(innen)
Frau
Claudia Klein-Ridder
E-Mail: Claudia.Klein-Ridder(at)borken.de
Telefon: 02861/939-161
Frau
Ursula Becker
E-Mail: Ursula.Becker(at)borken.de
Telefon: 02861/939-247
Frau
Annette Leying
E-Mail: Annette.Leying(at)borken.de
Telefon: 02861/939-127
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