Anliegen A-Z: Abmeldung

Beschreibung

Wenn Sie von Borken in eine andere Gemeinde oder Stadt umziehen, müssen Sie sich nicht mehr - wie bisher - in Borken abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden. Diese teilt uns mit, dass Sie umgezogen sind.

Wenn Sie keine neue Wohnung im Inland beziehen (z. B. bei Umzug in das Ausland) müssen Sie sich - wie bisher - bei uns abmelden. Dies gilt auch, wenn Sie eine Nebenwohnung aufgeben, ohne eine neue Nebenwohnung zu begründen.

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Formulare

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Zuständige Organisationseinheit(en)

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Ansprechpartner(innen)

Frau Lisa-Marie Steenpaß
E-Mail:
Telefon: 02861/939 175

Frau Veronika Knüsting
E-Mail:
Telefon: 02861/939-175

Frau Dorthe Gondert
E-Mail:
Telefon: 02861/939-171

Frau Martina Pöpping
E-Mail:
Telefon: 02861/939-173

Frau Anne Hartl
E-Mail:
Telefon: 02861/939-170

Frau Elke Lohkamp
E-Mail:
Telefon: 02861/939-172

Frau Ulrike Prinzwald
E-Mail:
Telefon: 02861/939-170

Frau Anke van der Linde
E-Mail:
Telefon: 02861/939-175

Frau Monika Testrot
E-Mail:
Telefon: 02861/939-171

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