Anliegen A-Z: Anmeldung von Geburten

Beschreibung

Unterlagen für die Beurkundung einer Geburt

Wird Ihr Kind im Borkener Krankenhaus geboren, erhalten wir von dort eine Geburtsanzeige, die angibt, wann und wo das Kind geboren worden ist und wer seine Eltern sind.

Um die Geburt zu beurkunden, benötigen wir von Ihnen allerdings weitere Unterlagen.

Wenn

  • Sie miteinander verheiratet sind: das Familienstammbuch
  • Sie nicht miteinander verheiratet sind: die Geburtsurkunden beider Elternteile

Wenn ein Elternteil eine andere als die deutsche Staatsangehörigkeit hat, zur Gruppe der Spätaussiedler gehört, oder wenn Ihr Kind zuhause geboren wurde, fragen Sie bitte beim Standesamt nach, welche weiteren Unterlagen erforderlich sind.

 

Mit den hier beschriebenen Unterlagen und Erklärungen können die Urkunden für Ihr Kind ausgestellt werden. Das kostet in der Regel eine Gebühr von 10,00 Euro.

Die beliebtesten Vornamen 2012 in Borken:

weiblich:

männlich:

Sophie (14 x)

Maria, Marie (je 9 x)

Luca, Paul (je 9 x)

Julia (7 x)

Ben (7 x)

Johanna, Mia (je 6 x)

Johann, Lukas (je (je 6 x)

Lena, Leni, Paula (je 5 x)

Anton, Jan, Max, Noah (je 5 x )

Amelie, Antonia, Ella, Frieda, Klara, Luisa, Pia (je 4 x)

Felix, Justus, Karl, Leo, Luis, Phil, Theo, Till
(je 4 x)

Anna, Anni, Emma, Ida, Josefine, Jule, Katharina, Lea, Leonie, Sophia (je 3 x)

Alexander, Ali, Finn, Johannes, Jonah, Josef, Leonard, Maxim, Maximilian, Moritz (je 3 x

Amy, Carla, Christina, Elisabeth (je 2 x)

Abdul, Adam, Bernd (je 2x)

 

Name des Kindes:

  • Das Kind verheirateter Eltern erhält Kraft Gesetzes den Ehenamen der Eltern als Geburtsnamen.
    Führen die Eltern keinen gemeinsamen Ehenamen, so bestimmen die Eltern einen ihrer Familiennamen zum Geburtsnamen des Kindes. Dieser Familienname gilt auch für weitere Kinder.
  • Das Kind einer ledigen oder geschiedenen Mutter erhält den Familiennamen, den die Mutter bei der Geburt des Kindes führt.
    Ist die Vaterschaft anerkannt, so kann das Kind den Namen des Vaters erhalten.
  • Die Eltern erteilen ihrem Kind einen oder mehrere Vornamen. Es sollen nicht mehr als 4 Vornamen eingetragen werden. Der Vorname muss das Geschlecht des Kindes erkennen lassen.

 

Auswertungen aus dem Geburtenregister für das Jahr 2012

Erstbeurkundungen

477

(2011 - 513)

Art der Geburt
   lebend
   tot


475

2

100 %

Anzeige
   schriftlich durch das Krankenhaus
   mündlich bei Hausgeburt


477

0

100 %

Geschlecht
   männlich
   weiblich


238

239

50 %

50 %

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Zuständige Organisationseinheit(en)

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Ansprechpartner(innen)

Frau Ursula Becker
E-Mail:
Telefon: 02861/939-247

Frau Annette Leying
E-Mail:
Telefon: 02861/939-127

Frau Claudia Klein-Ridder
E-Mail:
Telefon: 02861/939-161

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