Anliegen A-Z: Auskunftssperre

Beschreibung

Informationen und Hinweise zum Einrichten einer Auskunftssperre im Melderegister

Jede Melderegisterauskunft ist unzulässig, wenn der Betreffende der Meldebehörde das Vorliegen von Tatsachen glaubhaft gemacht hat, die Annahme rechtfertigen, dass ihm oder einer anderen Person hieraus eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange erwachsen kann (§ 34 MG NW).

Das Einrichten einer Auskunftssperre setzt grundsätzlich einen aktuellen Wohnungswechsel voraus. Die Begründung hierfür liegt in der Tatsache, dass bis zum Einrichten einer Sperre bereits Melderegisterauskünfte zu der bestehenden Wohnungsanschrift erteilt wurden.

Die Auskunftssperre muss grundsätzlich bei der Wegzugsgemeinde beantragt werden, damit dort über die neue (zukünftige) Anschrift keine Auskunft erteilt wird. In der Regel ist im Melderegister der Zuzugsgemeinde eine Auskunftssperre nicht erforderlich.

Bei der Zuzugsgemeinde (z.B. Borken) kommt eine zusätzlich (weitere) Auskunftssperre nur in Betracht, wenn die Antragstellerin/der Antragsteller glaubhaft machen kann, dass dem Personenkreis der potentiellen Anfrager aus den bisherigen Lebensumständen der gefährdeten Person Erkenntnisse bekannt sind, die die Vermutung nahelegen, dass sich diese Personen nunmehr in der Zuzugsgemeinde (z.B. Borken) aufhält. Dies kann der Fall sein, wenn persönliche Beziehungen zur Zuzugsgemeinde (neue Anschrift) bestanden oder noch bestehen (z.B. früher in Zuzugsgemeinde gewohnt, Verwandte in der Zuzugsgemeinde, Bekanntenkreis in der Zuzugsgemeinde der in der Vergangenheit oft besucht wurde). Derartige Lebensumstände hat die betroffene Person vorzutragen und glaubhaft zu machen.

Hinweise

  • Gelegentlich des Wohnungswechsels darf bei der Post kein Nachsendeauftrag erteilt werden.
  • Keinen Telefonanschluss mit Eintrag im öffentlichen Fernsprechbuch beantragen.
  • Welche Technik hat der neue Telefonanschluss?
    Bei digitalisierten Telefonanschlüssen (ISDN) erscheint im Display des Angerufenen die Rufnummer des Anrufers. Über diese Rufnummer kann dann der Aufenthaltsort festgestellt werden.
  • Verwandte und Bekannte sollten daher nur, wenn erforderlich, von öffentlichen Fernsprechanschlüssen ohne Rückruffunktion angerufen werden (Rückruffunktion zeigt im Display wiederum den Standort der Telefonzelle an).
  • Besteht ein eigenständiger Krankenversicherungsschutz oder ist die Krankenversicherung über einen Hauptversicherer gegeben (z.B. Ehemann, Vater).
  • In diesem Fall erfolgt gegebenenfalls durch die Krankenversicherung eine Mitteilung an den Hauptversicherer, wenn Leistungen der Krankenversicherung in Anspruch genommen wurden. Dies kann mit einem entsprechenden Antrag auf Auskunftssperre bei der Krankenversicherung ausgeschlossen werden.
  • Falls Antragsteller/in Halter eines Kraftfahrzeuges ist, ist dies umgehend umzukennzeichnen (bei Standortwechsel sowieso gesetzliche Pflicht) und gleichzeitig bei der bisherigen Zulassungsstelle oder der neuen Zulassungsstelle eine Auskunftssperre zu beantragen.
  • Daneben ist die Kfz-Versicherung zu verständigen, damit im Falle einer vorgegebenen Unfallmeldung (z.B. mit Fahrerflucht) keine Auskunft über den Versicherungsnehmer/die Versicherungsnehmerin erteilt wird.
  • Im Falle eines Scheidungsverfahrens (Unterhaltsverfahren) sollten Sie den Parteienverkehr gegebenenfalls über einen Korrespondenzanwalt abwickeln. Unterrichten Sie andere Behörden (z.B. Jugendamt, Sozialamt) und Gerichte, damit Ihre Anschrift von diesen nicht offenbart wird.

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Formulare

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Bürgeramt, Bürgerbüro, Bürgerinformationszentrum, Einwohneramt, Einwohnermeldeamt, Recht

Zuständige Organisationseinheit(en)

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Ansprechpartner(innen)

Frau Lisa-Marie Steenpaß
E-Mail:
Telefon: 02861/939 172

Frau Veronika Knüsting
E-Mail:
Telefon: 02861/939-175

Frau Elke Lohkamp
E-Mail:
Telefon: 02861/939-173

Frau Anne Vierhaus
E-Mail:
Telefon: 02861/939-175

Frau Anne Hartl
E-Mail:
Telefon: 02861/939-170

Frau Ulrike Prinzwald
E-Mail:
Telefon: 02861/939-170

Herr Dominik Renzel
E-Mail:
Telefon: 02861/939-173

Frau Dorthe Gondert
E-Mail:
Telefon: 02861/939-171

Frau Anke van der Linde
E-Mail:
Telefon: 02861/939-175

Frau Monika Testrot
E-Mail:
Telefon: 02861/939-171

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