Anliegen A-Z: Ausnahmegenehmigung für den Einzelhandel zum Parken auf Anwohnerparkplätzen

Beschreibung

Gilt für Betriebe, die ihren Sitz an Anwohnerstraßen (sh. Straßenverzeichnis) haben.


Diese Genehmigung berechtigt dazu, in Borken

  • auf Anwohner-Parkplätzen zu parken.

Auflagen:

  1. Diese Parkerleichterung darf nur dann in Anspruch genommen werden, wenn in zumutbarer Entfernung keine freien Parkplätze zur Verfügung stehen.
  2. Andere Verkehrsteilnehmer dürfen durch das Abstellen des Fahrzeuges nicht behindert werden.
  3. Diese Genehmigung ist gut sichtbar an der Fronscheibe des Fahrzeuges auszulegen.
  4. Diese Genehmigung kann bei missbräuchlicher Verwendung jederzeit widerrufen werden.

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Gebühren

60,00 Euro pro Jahr

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Beerdigung, Bürgeramt, Bürgerbüro, Bürgerinformationszentrum, Camping, Einwohneramt, Einwohnermeldeamt, Handelparkausweis, Parkausweis, parken, Parkplatz

Zuständige Organisationseinheit(en)

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Ansprechpartner(innen)

Frau Lisa-Marie Steenpaß
E-Mail:
Telefon: 02861/939 172

Frau Veronika Knüsting
E-Mail:
Telefon: 02861/939-175

Frau Elke Lohkamp
E-Mail:
Telefon: 02861/939-173

Frau Anne Vierhaus
E-Mail:
Telefon: 02861/939-175

Frau Anne Hartl
E-Mail:
Telefon: 02861/939-170

Frau Ulrike Prinzwald
E-Mail:
Telefon: 02861/939-170

Herr Dominik Renzel
E-Mail:
Telefon: 02861/939-173

Frau Dorthe Gondert
E-Mail:
Telefon: 02861/939-171

Frau Monika Testrot
E-Mail:
Telefon: 02861/939-171

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