Anliegen A-Z: Beflaggung

Beschreibung

Fahnen vor dem Rathaus der Stadt Borken
Fahnen vor dem Rathaus der Stadt Borken

In Nordrhein-Westfalen werden öffentliche Gebäude zu regelmäßig wiederkehrenden und besonderen Anlässen beflaggt. In Borken werden am Rathaus sowie am Schulzentrum (Gymnasium Remigianum) die Flaggen des Bundes, des Landes und ab August 2011 auch die Europafahne gehisst.

  

Regelmäßige Beflaggungstage

27. Januar

Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus (Halbmastbeflaggung)

01. Mai

Tag des Friedens und der Völkerversöhnung - Tag der Arbeit

09. Mai

Europatag

23. Mai

Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes (1949)

17. Juni

Jahrestag des Volksaufstandes in der ehemaligen DDR (1953)

20. Juli

Jahrestag des Attentats auf Hitler (1944),

Gedenken an die deutsche Widerstandsbewegung

23. August

Gründungstag des Landes NRW

03. Oktober

Tag der Deutschen Einheit

2. Sonntag vor dem
1. Advent

Volkstrauertag (Halbmastbeflaggung)

Je nach Wahltag

Zudem wird an allen Tagen der allgemeinen Wahlen geflaggt (Europäisches Parlament, Deutscher Bundestag, Landtag Nordrhein-Westfalen, allgemeine Kommunalwahlen)

 Beflaggung aus besonderen Anlässen

Die weiteren Beflaggungsanlässe und -tage werden im Einzelfall vom Innenministerium bestimmt und bekannt gegeben. Die Bekanntgabe erfolgt durch Runderlass.

Weitere Details zu den regelmäßigen Beflaggungstagen erhalten Sie hier!

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Zuständige Organisationseinheit(en)

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Ansprechpartnerin

Frau Simone Werk
E-Mail:
Telefon: 02861/939-105

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