In Nordrhein-Westfalen werden öffentliche Gebäude zu regelmäßig wiederkehrenden und besonderen Anlässen beflaggt. In Borken werden am Rathaus sowie am Schulzentrum (Gymnasium Remigianum) die Flaggen des Bundes, des Landes und ab August 2011 auch die Europafahne gehisst.
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Regelmäßige Beflaggungstage
27. Januar | Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus (Halbmastbeflaggung) |
01. Mai | Tag des Friedens und der Völkerversöhnung - Tag der Arbeit |
09. Mai | Europatag |
23. Mai | Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes (1949) |
17. Juni | Jahrestag des Volksaufstandes in der ehemaligen DDR (1953) |
20. Juli | Jahrestag des Attentats auf Hitler (1944),Gedenken an die deutsche Widerstandsbewegung |
23. August | Gründungstag des Landes NRW |
03. Oktober | Tag der Deutschen Einheit |
2. Sonntag vor dem | Volkstrauertag (Halbmastbeflaggung) |
Je nach Wahltag | Zudem wird an allen Tagen der allgemeinen Wahlen geflaggt (Europäisches Parlament, Deutscher Bundestag, Landtag Nordrhein-Westfalen, allgemeine Kommunalwahlen) |
Beflaggung aus besonderen Anlässen
Die weiteren Beflaggungsanlässe und -tage werden im Einzelfall vom Innenministerium bestimmt und bekannt gegeben. Die Bekanntgabe erfolgt durch Runderlass.
Weitere Details zu den regelmäßigen Beflaggungstagen erhalten Sie hier!




