Arbeit

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Zum 01.01.2005 wurde die Grundsicherung für Arbeitsuchende eingeführt. Die Arbeitslosen- und Sozialhilfe wurden mit der Einführung des neuen Gesetzes zusammengelegt.Somit entfallen die bisherige Hilfe zum Lebensunterhalt für erwerbsfähige Sozialhilfeempfänger/innen nach dem Bundessozialhilfegesetz und die Arbeitslosenhilfe.

Seitdem übernimmt das "Jobcenter" als besondere Einrichtung des Kreises Borken die Aufgabe der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Ziel der Grundsicherung ist die Eingliederung in Arbeit und die Sicherung des Lebensunterhalts.

Die Umsetzung dieser Aufgaben hat der Kreis Borken gemeinsam mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden organisiert und die Durchführung der Aufgaben zum großen Teil auf diese übertragen.

Rathaus Geaeude D, Jobcenter

Anlaufstelle für jeden Hilfesuchenden ist daher das Jobcenter in der Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung seines Wohnortes.

Im Jobcenter der Stadt Borken werden

  • Anträge aufgenommen und bearbeitet,
  • die Geldleistung sichergestellt,
  • Hilfen zur beruflichen Eingliederung erbracht und
  • Arbeitssuchende vermittelt.

Haben Sie Fragen zu Hartz IV - Grundsicherung für Arbeitssuchende - Arbeitslosengeld II / Sozialgeld oder benötigen Sie weitere Informationen?

Wir sind gerne für Sie da!

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