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Informationen zum Zensus 2011
Die Europäische Union hat für das Jahr 2011 eine gemeinschaftsweite Volks-, Gebäude- und Wohnungszählung – den Zensus 2011 – vorgesehen.Erstmals seit 1987 findet in Deutschland wieder eine Volkszählung bzw. Zensus statt. Mit Hilfe des Zensus wird ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und was sie arbeiten.
Die Ergebnisse aus dem Zensus sind wertvoll, um die Bevölkerungs- und Wohnungsdaten zu aktualisieren. Die Bevölkerungs- und Wohnungsdaten sind Basis für eine Vielzahl von politischen und wirtschaftlichen Planungen und Entscheidungen und sogar für die Verteilung von finanziellen Zuweisungen auf Bundes-/Landesebene.
Beim Zensus handelt es sich um ein neues, registergestütztes Verfahren. Die überwiegenden Daten werden aus den vorhandenen Verwaltungsregistern der Meldeämter und der Bundesagentur für Arbeit gewonnen. Das spart Kosten und entlastet viele Bürgerinnen und Bürger von ihrer Auskunftspflicht.
Nur stichprobenweise werden z.B. in Borken in der Zeit vom 09. Mai bis 31. Juli 2011 voraussichtlich ca. 3.600 Bürgerinnen und Bürger persönlich zu Hause befragt. U.a. wird nach dem Bildungsstand, dem Schulabschluss, der beruflichen Tätigkeit gefragt.
Die persönliche Befragung führen sog. Erhebungsbeauftragte durch, die in der Funktion als Interviewer/in den Haushaltsbefragungsvordruck mit den jeweiligen Bürger/innen durchgehen.
Die durch Zufallsprinzip von der IT.NRW ausgewählten 3.600 Bürgerinnen und Bürger in Borken sind zur Auskunft verpflichtet.
Warum ist der Zensus so wichtig?
Der Zensus 2011, der aus der Bevölkerungs-, Gebäude- und Wohnungszählung besteht, liefert wichtige Daten für Politik, Wirtschaft und Gesellschaft.
Die Bevölkerungszählung ist u.a. erforderlich, um die Familienstrukturen in Deutschland beschreiben zu können, die Erwerbssituation der Bevölkerung und die Beteiligung am Erwerbsleben darstellen zu können, die zukünftige Bevölkerungsstruktur prognostizieren (z.B. für die Planung von Krankenhäuser, Bildungseinrichtungen)
Die Feststellung der amtlichen Einwohnerzahlen ist Basis für z.B.: den kommunalen Finanzausgleich und daraus folgend für die Gemeindefinanzierung, die Einteilung von Wahlkreisen, die Berechnung der Zahl der Länderstimmen im Bundesrat und die Berechnung der Sitze in den Stadträten Stichprobenerhebungen und Fortschreibungsverfahren der amtlichen Statistik
Die Gebäude- und Wohnungszählung dient z.B.: als Entscheidungsgrundlage für wohnungspolitische und raumplanerische Fragestellungen in den Kommunen, für gezielte Marktbeobachtungen des Wohnungsmarktes, um die Wohnungsnachfrage prognostizieren zu können
Wer wird wann befragt?
November 2010:
Vorbefragung zur Gebäude- und Wohnungszählung
Im November 2010 erhalten etwa 1/3 der Gebäude- und Wohnungseigentümer/innen, - das sind ca. 17,5 Millionen Menschen - in Deutschland Informationen über die bevorstehende Erhebung sowie einen kurzen Fragebogen zu ihren Immobilien. Es wird u.a. gefragt, wie viele Gebäude und Wohnungen unter der jeweiligen Anschrift vorzufinden sind.
09. Mai 2011:
Gebäude- und Wohnungszählung
Nun erhalten die bereits im November 2010 angeschriebenen Gebäude- und Wohnungseigentümer/innen sowie die Verwalter/innen einen weiteren Fragebogen. Mit diesem werden gebäude- und wohnungsstatistische Daten abgefragt.
09. Mai 2011:
Befragung von Haushalten (Bevölkerungszählung)
In der Zeit vom 09. Mai bis 31. Juli 2011 werden ca. 7,9 Mio. Bürger/innen in Deutschland im Rahmen einer Haushaltsbefragung durch Erhebungsbeauftragte aufgesucht und befragt.
Die Anschriften werden nach einem Zufallsverfahren ausgewählt.
Alle der jeweils ausgewählten Anschrift wohnenden Personen werden in die Erhebung einbezogen. Zunächst vereinbart der Erhebungsbeauftragte einen Termin mit den Haushalten. Anschließend führt der Erhebungsbeauftragte ein persönliches Interview, indem er die Fragen auf dem Haushaltsbefragungsvordruck mit jeder Person in dem Haushalt durchgeht. Auf Wunsch können Bürger/innen den Fragebogen auch selbst ausfüllen und an die Erhebungsstelle zurücksenden oder ein Online-Verfahren nutzen. Für die Online-Beantwortung ist eine Nutzerkennung und ein Passwort erforderlich. Diese sind auf dem jeweiligen Fragebogen angegeben.
Die Befragung erfolgt auch in Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften wie z.B. in Seniorenheimen, Klöstern, Studentenwohnheimen usw. Gefragt wird beispielsweise nach Alter, Geschlecht, Familienstand, Staatsangehörigkeit, Migrationshintergrund und Religion sowie Bildung und Berufstätigkeit. Die Beantwortung der Fragen unterliegt der Auskunftspflicht. Lediglich die Angabe zum Religionsbekenntnis ist freiwillig.
Wie erfolgt die Auswertung der Daten?
Die Auswertung der Daten erfolgt anonymisiert. Denn beim Zensus geht es nicht darum, Durchschnitte zu berechnen, um eine verlässliche Datenbasis für weitere Planungen zu erhalten. Die ersten Ergebnisse sollen ab November 2012 vorliegen. Weitere Ergebnisse folgen dann ab Mai 2013. Die Ergebnisse werden unter www.zensus2011.de veröffentlicht.
Allgemeine Informationen:
Zensus 2011 – das Wichtigste im Überblick
Musterfragebogen zur Haushaltsbefragung
Links:
Erhebungsstelle beim Kreis Borken:
Die Adresse der örtlichen Erhebungsstelle beim Kreis Borken lautet:
Kreis Borken
Zensus 2011 – Erhebungsstelle
46320 Borken
Telefon: 02861/82-1133
E-Mail: zensus2011(at)kreis-borken.de

