Zuschüsse
Richtlinien über die Zuschussgewährung für Begegnungen im Rahmen der Städtepartnerschaften
- Die Stadt Borken unterhält Partnerschaften mit der dänischen Stadt Albertslund, der Twinning Association aus Whitstable in Großbritannien, der Stadt Mölndal in Schweden, der Stadt Grabow in Mecklenburg-Vorpommern und der Stadt Bolków in Polen. Sie fördert Begegnungen von Schülern, Vereinen, Organisationen u. ä. dieser Städte, die vom Geist und Inhalt her das Ziel der europäischen Verständigung und Freundschaft haben. Die Kontakte sollen insbesondere die Bevölkerung der Städte zusammenführen.
- Die Stadt Borken zahlt im Rahmen der im Haushalt zur Verfügung stehenden Mittel einen Zuschuss für Begegnungen in den jeweiligen Partnerstädten pro Teilnehmer - einschl. Reisekostenzuschuss:
Albertslund
vom 1. bis 3. Tag je 9,00 Euro
und vom 4. bis 8. Tag je 4,50 Euro
Whitstable/Mölndal/Bolków
vom 1. bis 3. Tag je 15,00 Euro
und vom 4. bis 8. Tag je 7,50 Euro
Grabow
vom 1. bis 3. Tag je 6,00 Euro
und vom 4. bis 8. Tag je 3,00 Euro
Erwachsene Teilnehmer erhalten die Hälfte der obenstehenden Beträge. Die An- und Abreise zählt jeweils als 1 Tag. Über den 8. Tag hinaus wird kein weiterer Zuschuss gewährt. - Begegnungen zwischen Einzelpersonen oder Familien sowie Urlaubsreisen werden nicht bezuschusst.
- Der Zuschuss muss vor Antritt der Reise bei der Stadtverwaltung Borken schriftlich beantragt werden. Nach Durchführung der Maßnahme sind eine Teilnehmerliste mit vollständiger Anschrift sowie ein Programm o. ä. als Nachweis vorzulegen.
- Ein Rechtsanspruch wird durch diese Richtlinien nicht begründet.
- Andere Bezuschussungsmöglichkeiten übergeordneter Stellen müssen zuvor ausgeschöpft werden (Landeszuschüsse u. ä.).
Höchstgrenze für den städtischen Zuschuss sind die Fahrtkosten. - Die Verwaltung wird ermächtigt, im Rahmen dieser Richtlinien und der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel über die eingereichten Anträge zu entscheiden.