
Dienstleistungen von A bis Z
Fahrzeugschein
Im Zuge einer An- oder Ummeldung können Sie die Anschriftenänderung im Kraftfahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) direkt im Bürgerbüro erledigen.
Eine Adressänderung ist jedoch nur möglich, wenn das Fahrzeug auf Ihren Namen angemeldet und bereits im Zulassungsbezirk des Kreises Borken gemeldet ist.
10,80 Euro
- Kraftfahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
- Personalausweis oder Reisepass