
Dienstleistungen von A bis Z
Wasser- und Bodenverbandsgebühren
Gebührenpflichtige und Gebührenmaßstab
Gebührenpflichtig sind die Eigentümer bzw. Erbbauberechtigten der Grundstücke im jeweiligen Verbandsgebiet. Die Einzugsgebiete der Unterhaltungsverbände ergeben sich aus ihren jeweils gültigen Satzungen. Verteilungsmaßstab ist die Flächengröße der Grundstücke.
FAQs Steuern und Abgaben
Wasser- und Bodenverbandsgebühren
Bezeichnung | 2023 € | 2022 € | 2021 € |
- versiegelte Flächen von Grundstücken (pro m²/Jahr) | 0,000260 | 0,038730 | 0,039291 |
- unversiegelte Fläche von Grundstücken (pro m²/Jahr) | 0,026423 | 0,000258 | 0,000262 |