
Dienstleistungen von A bis Z
Wettbürosteuer
Die Stadt Borken hat zum 01.01.2019 die Satzung über die Erhebung einer Wettbürosteuer (Wettbürosteuersatzung) eingeführt. Gemäß der Satzung unterliegen der Besteuerung im Gebiet der Stadt Borken das Vermitteln oder Veranstalten von Pferde- und Sportwetten in Einrichtungen (Wettbüros), die neben der Annahme von Wettscheinen (auch an Terminals o.ä.) auch das Mitverfolgen der Wettereignisse ermöglichen.
Besteuerungsgrundlage
Grundlage für die Bemessung der Steuer ist der für eine Wette vom Wettkunden eingesetzte Gesamtbetrag. Dieser umfasst den Nominalbetrag gemäß Wettschein zuzüglich etwaigen weiteren für die Platzierung der Wette zu zahlenden Entgelten.
Wettbürosteuerberechnung
Die Steuer beträgt für jeden angefangenen Kalendermonat 3 v.H. der für den Abschluss der Wetten aufgewendeten Gesamtbeträge.