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Wenn Sie einen Hund haben:
Dann müssen Sie Hunde-Steuer bezahlen.
Es ist Ihre Pflicht: Ihren Hund anzumelden.
Das gilt zum Beispiel auch:
Wenn Sie sich einen Hund anschaffen:
Dann müssen Sie den Hund innerhalb von 2 Wochen anmelden.

Die Hunde-Steuer ist unterschiedlich:
1 Hund kostet 72 Euro.
2 Hunde kosten jeweils 84.
3 oder mehr Hunde kosten jeweils 96 Euro.
Zum Beispiel:
Wenn Sie 2 Hunde haben:
Dann müssen Sie 2 mal 84 Euro für jedes Jahr bezahlen.
Das sind 168 Euro für jedes Jahr.
Für gefährliche Hunde gibt es besondere Regeln.
Sie füllen das Formular zum Anmelden aus. Das Formular können Sie im Internet ausfüllen.
Das Formular können Sie auch ausdrucken.
Das Formular ist in Alltags-Sprache. Wenn Sie beim Ausfüllen Hilfe brauchen,
fragen Sie jemanden danach.
Wenn sich bei Ihnen etwas ändert: Dann müssen Sie uns das schreiben.
Zum Beispiel:
Wenn Ihr Hund angemeldet ist:
Dann schicken wir Ihnen eine Hunde-Marke mit der Post.
Die Hunde-Marke muss der Hund draußen gut sichtbar tragen.
Wenn Sie laufende Hilfe zum Lebensunterhalt bekommen: Dann können Sie eine Ermäßigung beantragen.
Das gilt auch:
Wenn Sie eine Schwer-Behinderung haben: Dann können Sie eine Befreiung beantragen.
Befreiung heißt: Sie müssen keine Hunde-Steuer bezahlen. Die Befreiung von der Hunde-Steuer können Sie nur für einen Hund bekommen.
Wenn Sie eine Ermäßigung oder eine Befreiung von der Hunde-Steuer beantragen wollen: Füllen Sie das Formular aus.
Das Formular ist in Alltags-Sprache. Wenn Sie beim Ausfüllen Hilfe brauchen, fragen Sie jemanden danach.
Drucken Sie bitte das Formular aus. Dann unterschreiben Sie es.
Dann schicken Sie das Formular zu uns per Post:
Stadt Borken
Im Piepershagen 17
46325 Borken