Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

Privatsphäre-Einstellung

Wir verwenden auf dieser Website Cookies, die für den Betrieb der Website notwendig sind und deshalb auch nicht abgewählt werden können. Wenn Sie wissen möchten, welche Cookies das sind, finden Sie diese einzeln im Datenschutz aufgelistet. Unsere Webseite nutzt weiterhin externe Komponenten (YouTube-Videos, Google Analytics), die ebenfalls Cookies setzen. Durch das Laden externer Komponenten können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Google Translate

Mit Google Translate kann diese Webseite in andere Sprachen übersetzt werden. Wenn Sie eine Sprache auswählen, rufen Sie Inhalte auf Google-Servern ab. Der Webseitenbetreiber hat keinen Einfluss auf die Verarbeitung Ihrer Daten durch Google. Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Daten an Google übermittelt werden, schließen Sie dieses Fenster mit einem Klick auf "X".

Um die Sprachwahl nutzen zu können, müssen Sie zunächst das Laden von externen Komponenten erlauben.

04. Dezember 2024

Wahlhelferinnen und Wahlhelfern bei der Bundestagswahl 2025

Seit Mitte November 2024 steht fest, dass die vorgezogene Neuwahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025 stattfinden soll. „Jetzt gilt es, diese Wahl, die eigentlich im kommenden September angesetzt war, in aller Kürze auf die Beine zu stellen“, konstatiert Borkens Bürgermeisterin Mechtild Schulze Hessing. Dazu zähle unter anderem, Wahllokale zu organisieren, das Briefwahlbüro einzurichten und vor allem Wahlhelferinnen und Wahlhelfer zu finden. Denn für die 22 Wahllokale und 11 Briefwahlbezirke werden 231 Wahlhelfende gesucht.

Die Stadt Borken hat jetzt die Schreiben zur Einberufung und Verpflichtung von Wahlhelferinnen und Wahlhelfer zur bevorstehenden Bundestagswahl versandt. Bürgerinnen und Bürger werden darin aufgerufen, aktiv an diesem wichtigen demokratischen Prozess mitzuwirken und damit einen wertvollen Beitrag zur Durchführung der Wahl zu leisten. Denn um einen reibungslosen Ablauf der Wahl sicherzustellen, sind die Städte und Gemeinden auf die Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger angewiesen.

„Das Engagement der Wahlhelfenden ist ein wichtiger Dienst für unsere Demokratie und für die Möglichkeit freier Wahlen“, betont Borkens Bürgermeisterin und ergänzt: „Der Einsatz als Wahlhelferin oder Wahlhelfer ist nicht nur eine ehrenvolle Aufgabe, sondern auch ein Ausdruck gelebter Bürgerpflicht. Also, helfen Sie mit, die Stimmenauszählung transparent, rechtssicher und effizient zu gestalten“, ruft Schulze Hessing die Borkenerinnen und Borkener auf.

Wahlhelferin oder Wahlhelfer kann jede und jeder werden, die oder der selbst wahlberechtigt ist – also die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, mindestens 18 Jahre alt ist und seit mindestens drei Monaten in Deutschland eine Wohnung hat oder sich hier gewöhnlich aufhält. Der Einsatz erfolgt in einem der Wahllokale. Diese sind von 8 bis 18 Uhr geöffnet und in zwei Schichten besetzt. Um 18 Uhr beginnt die gemeinsame Auszählung der Stimmzettel. Für den ehrenamtlichen Einsatz wird ein Erfrischungsgeld in Höhe von 40 Euro gewährt.

Erfahrungsgemäß gibt es nach dem ersten Aufruf noch einige Absagen. Bürgermeisterin Schulze Hessing weist jedoch darauf hin, dass es nur möglich ist, von der Verpflichtung befreit zu werden, „wenn Sie einen wichtigen, nachvollziehbaren Ablehnungsrund angeben, warum Sie das Ehrenamt als Wahlhelferin beziehungsweise Wahlhelfer nicht ausüben können.“ Daher sucht die Stadt Borken vereinzelt noch Wahlhelfende. Interessierte können sich bei der Stadt Borken per E-Mail an wahlen@borken.de oder unter Tel. 02861/939-430 melden.

Zum Hintergrund: Vorgezogene Bundestagswahl 2025
Bundeskanzler Olaf Scholz hat angekündigt, am 11. Dezember 2024 die Vertrauensfrage zu stellen, über die der Bundestag am 16. Dezember 2024 entscheidet. Verliert er diese Abstimmung, wird der Bundeskanzler den Bundespräsidenten um die Auflösung des Bundestags bitten. Erwartet wird, dass er diesen Beschluss am 27. Dezember 2024 fasst. Danach legt der Bundespräsident den Termin für die Neuwahl fest – dies wird aller Voraussicht nach der 23. Februar 2025 sein.