
Dienstleistungen von A bis Z
Anmeldung bei der Meldebehörde
Sie ziehen von einer anderen Stadt bzw. Gemeinde nach Borken? Herzlich willkommen!
Innerhalb von zwei Wochen nach Einzug müssen Sie sich bei Ihrem Bürgerbüro anmelden.
Wenn es sich bei der neuen Anschrift um eine Mietwohnung o.ä. handelt, benötigen Sie für die Anmeldung eine Wohnungsgeberbestätigung. Sind Sie selbst Eigentümer der neuen Anschrift, entfällt die Bestätigung. Bringen Sie zur Anmeldung ebenfalls Ihre Ausweisdokumente mit.
Wenn Sie aus dem Kreis Borken zuziehen, ist die Änderung der Anschrift im Kraftfahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) auch im Bürgerbüro möglich.
Eheleute und eingetragene Lebenspartner/innen können sich bei der Anmeldung vertreten.
Termin notwendig!
Ein Einlass ins Rathaus ist nur möglich, wenn vorher ein Termin vereinbart wurde.
ZumTerminservice im Bürgerbüro |
Durch die individuelle Termingestaltung werden Wartezeiten minimiert bzw. ganz vermieden.
Die Anmeldung ist gebührenfrei.
Für die Änderung der Zulassungsbescheinigung Teil 1 bzw. des Fahrzeugscheines beträgt die Gebühr 10,80 Euro.
- Personalausweis
- Reisepass (sofern vorhanden)
- Kinderausweis (sofern vorhanden)
- Geburtsurkunde bzw. Familienstammbuch (falls kein anderes Dokument vorhanden ist)
- Zulassungsbescheinigung Teil 1 bzw. Fahrzeugschein (bei Zuzug aus dem Kreis Borken)
- Wohnungsgeberbestätigung (wenn es sich um eine Mietwohnung handelt)