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Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Der Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister wird im Bürgerbüro aufgenommen und an das Bundesamt für Justiz in Bonn weitergeleitet.
Man unterscheidet hierbei zwischen Gewerbezentralregisterauszügen für die juristische Person und für die Privatperson.
Privatpersonen können die Erteilung einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister persönlich unter Vorlage eines Ausweisdokumentes, bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Behörde, beantragen.
Der Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für eine juristische Person ist möglich, wenn der Firmensitz in Borken ist. Für den Antrag benötigen wir die genaue Firmenbezeichnung, das zuständige Amtsgericht sowie die Handelsregisternummer.
Falls Ihr Gewerbezentralregisterauszug direkt bei einer Behörde vorgelegt werden soll, halten Sie die genaue Postanschrift der Behörde und das entsprechende Aktenzeichen bereit. In diesen Fällen wird die Auskunft unmittelbar an die Behörde versandt.
13,00 €
- Personalausweis oder Reisepass
- bei juristischen Personen die genaue Firmenbezeichnung, die Handelsregisternummer und das zuständige Amtsgericht