
Dienstleistungen von A bis Z
Beratung und Unterstützung in Unterhaltsfragen
Eine Beratung und Unterstützung in Unterhaltsfragen wird auf Grundlage der Bestimmungen des Kinder- und Jugendhilfegesetz angeboten für die Bereiche
- Kindesunterhalt,
- Unterhalt junger Volljähriger bis zum 21. Lebensjahr und
- die Ansprüche nicht verheirateter Eltern gegenüber dem anderen Elternteil.
Die Beratung und Unterstützung von älteren Volljährigen und Ehegatten hinsichtlich ihrer Unterhaltsansprüche sowie von Unterhaltspflichtigen in Bezug auf ihre Unterhaltsverpflichtungen ist den rechtsberatenden Berufen vorbehalten.
§ 18 SGB VIII