
Dienstleistungen von A bis Z
Haus- und Grundstücksentwässerung
Bei erstmaliger Bebauung eines Grundstückes muss dieses an die öffentliche Kanalisation angeschlossen werden (Anschluss- und Benutzungszwang). Dieser Anschluss ist genehmigungspflichtig. Ob hier im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens ein separater Entwässerungsantrag erforderlich ist, kann in Form eines Informationsgespräches zwischen dem Bauherrn und dem zuständigen Mitarbeiter des Tiefbauamtes geklärt werden.
Über die Art des vorhandenen Entwässerungssystemes (Mischkanalisation, Trennkanalisation, Druckentwässerung), die Lage vorhandener Hausanschlussleitungen, Auflagen bei Gewerbebetrieben, usw. erhalten Sie Auskunft beim Tiefbauamt.