
Dienstleistungen von A bis Z
Bewohnerparkausweis
Was sind die Voraussetzungen für den Erhalt?
- der Bewohner muss in der betreffenden Parkzone tatsächlich wohnen und mit Hauptwohnung gemeldet sein
- der Bewohner verfügt in der Parkzone nicht über einen privaten Stellplatz oder über eine Garage
- der Bewohner ist Halter eines Kraftfahrzeuges, das von ihm oder Haushaltsangehörigen genutzt wird (ansonsten Bestätigung des Kfz-Halters erforderlich)
- der Bewohner verpflichtet sich, den Parkausweis nicht auf Personen außerhalb des Haushaltes zu übertragen
Wozu berechtigt die Erlaubnis?
- kostenloses Parken auf gekennzeichneten Bewohnerparkplätzen
25,00 Euro für 12 Monate
6,40 Euro für drei Monate
- Personalausweis oder Reisepass
- Kraftfahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
- Überlassungserklärung und Kopie des Personalausweises des KFZ-Halters (nur notwendig, wenn das Fahrzeug auf eine andere Person angemeldet ist)
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Anwohnerparkausweis