
Dienstleistungen von A bis Z
Parkausweis für Handwerker
Diese Genehmigung gilt für:
- Handwerksbetriebe z. B: Sanitär, Elektro, Heizung, Glaser, Schreiner etc.
- Ambulante Pflegedienste.
Diese Genehmigung berechtigt dazu, in Borken
- im eingeschränkten Halteverbot zu parken,
- ohne Entrichtung von Gebühren an Parkuhren und Parkscheinautomaten zu parken, sowie die Höchstparkzeit zu überschreiten,
- auf Bewohnerparkplätzen zu parken.
Der Handwerker-Parkausweis kann innerhalb des betrieblichen Fuhrparks flexibel eingesetzt werden, da er nicht auf ein bestimmtes Fahrzeug, sondern auf die Firma ausgestellt wird. Das Fahrzeug muss mit einer festen Firmenaufschrift in der Größe von mindestens DinA 4 versehen sein. Bei der Beantragung muss die Handwerkerkarte (Eintragung in der Handwerksrolle!) vorgelegt werden.
Seit dem 01.01.2012 berechtigt der Handwerker-Parkausweis nicht mehr zum Befahren der Umweltzonen im Ruhrgebiet.
60,00 Euro für 1 Jahr
165,00 Euro für 3 Jahre
§ 46 Straßenverkehrsordnung