
Dienstleistungen von A bis Z
Parkausweis für Schwerbehinderte
Einen blauen EU-Parkausweis erhalten schwerbehinderte Menschen mit
- einer außergewöhnlichen Gehbehinderung (Merkzeichen aG)
- Blindheit (Merkzeichen Bl)
- beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder vergleichbaren Funktionseinschränkungen (Contergan-Geschädigte)
Der Parkausweis berechtigt unter anderem zum Parken auf gekennzeichneten Schwerbehindertenparkplätzen.
Den EU-Parkausweis können Sie im Bürgerbüro beantragen
- gebührenfrei
- aktueller Schwerbehindertenausweis
- Lichtbild
- Personalausweis oder Reisepass
§ 46 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) (Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis)