60,00 Euro für Personen über 24 Jahre
37,50 Euro für Personen unter 24 Jahre
32,00 Euro Zusatzgebühr für Express
26,00 Euro vorläufiger Reisepass
(kann nur in Ausnahmefällen ausgestellt werden)
52,00 Euro vorläufiger Reisepass, der außerhalb der Dienstzeit erstellt wird
22,00 Euro Zusatzgebühr 48-Seiten Reisepass

Dienstleistungen von A bis Z
Reisepass
Ab sofort werden nur noch Reisepässe der 3. Generation mit biometrischen Merkmalen ausgestellt. Die biometrischen Merkmale im ePass sind zunächst Ihr Gesicht und ab dem 6. Lebensjahr auch die Fingerabdrücke.
Für die Beantragung ist daher ein biometrisches Lichtbild erforderlich, das den Anforderungen der Fotomustertafel entspricht.
Da der Reisepass in erster Linie ein Identitätsdokument ist, kann die Antragstellung nur persönlich erfolgen.
Vor dem 18. Lebensjahr ist die Beantragung nur mit schriftlicher Zustimmung der Erziehungsberechtigten möglich. Zum Einverständnis beider Elternteile siehe Kinderreisepass.
In der Regel wird ein 32-Seiten Reisepass ausgestellt. Auf Wunsch und gegen Gebührenaufschlag können Sie den Reisepass auch mit 48-Seiten erhalten (z.B. für Geschäfts- oder Vielreisende).
Die Gültigkeit eines Reisepasses beträgt 10 Jahre, bei Personen unter 24 Jahren 6 Jahre.
Die Ausweisdokumente werden zentral bei der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach der dortigen Auslastung und liegt bei etwa 4 Wochen. Die Stadt Borken hat auf diesen Zeitablauf leider keinen Einfluss.
Der Reisepass kann gegen Gebührenaufschlag auch im Expressverfahren beantragt werden.
Bei einer Beantragung vor 11 Uhr ist der Reisepass in der Regel schon nach 4 Werktagen zurück. Als Werktage gelten die Wochentage von Montag bis einschließlich Freitag mit Ausnahme gesetzlicher Feiertage sowie Betriebsschließungstage am Sitz der Bundesdruckerei in Berlin.
Sollte auch der Reisepass im Expressverfahren nicht mehr rechtzeitig vor Reisebeginn fertig sein, kann Ihnen vor Ort ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Geeignete Nachweise über die Dringlichkeit z.B. Reiseunterlagen sind vorzulegen.
Der vorläufige Reisepass enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip), sodass entsprechend auch keine Fingerabdrücke erfasst werden.
Hinweise:
Das Bürgerbüro erteilt zu den Einreisebestimmungen anderer Länder keine verbindlichen Auskünfte. Informationen erhalten Sie auf der Seite des Auswärtigen Amtes, Reise- und Sicherheitshinweise. Aufgrund europäischer Vorgaben ergibt sich im deutschen Passrecht eine wichtige Änderung. Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig.
Das Bundesinnenministerium empfiehlt den von der Änderung betroffenen Eltern, bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei ihrer zuständigen Passbehörde zu beantragen.
Termin notwendig!
Ein Einlass ins Rathaus ist nur möglich, wenn vorher ein Termin vereinbart wurde.
ZumTerminservice im Bürgerbüro |
Durch die individuelle Termingestaltung werden Wartezeiten minimiert bzw. ganz vermieden.
Ihren alten Reisepass, auch wenn er ungültig ist, und/oder
Ihren Kinderreisepass bzw. Kinderausweis und/oder
Ihren Personalausweis
ein aktuelles biometrisches Lichtbild, Größe: 45 x 35 mm, Hochformat ohne Rand. Bitte beachten Sie unbedingt die Information zu den Lichtbildern.