
Dienstleistungen von A bis Z
Unbedenklichkeitsbescheinigung
Wenn Sie Ihre steuerliche Zuverlässigkeit nachweisen müssen, können wir Ihnen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellen.
Sie benötigen eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung der Stadtkasse, zum Beispiel für die Genehmigung eines erlaubnispflichtigen Gewerbes.
Die Beantragung kann per E-Mail sowie auch telefonisch erfolgen.
Bitte geben Sie folgende Daten an:
Privatperson:
1. Name
2. Vorname
3. Geburtsdatum
4. Adresse
5. ggf. vorhandenes Kassenzeichen
Firma:
1. Name der Firma
2. Ansprechpartner:in + Kontaktdaten
3. Adresse
4. ggf. vorhandenes Kassenzeichen
Sie erhalten die Bescheinigung per Post. Sie ist kostenfrei.