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Jedes Kind, das bis zum 30. September das sechste Lebensjahr vollendet hat, ist ab dem 01. August des gleichen Jahres schulpflichtig. Das bedeutet, dass alle Kinder, die bis zum 30. September 2026 sechs Jahre alt werden, ab dem Schuljahr 2026/27 schulpflichtig sind.
Jüngere Kinder, die in Ihrer Lernentwicklung schon weit fortgeschritten sind, können vorzeitig eingeschult werden. In diesem Fall ist ein formloser Antrag an die Schulleitung der gewünschten Grundschule zu richten. Dies ist ohne Startcode während der regulären Bewerbungsphase über www.schulbewerbung.de möglich. Die Schulleitung entscheidet dann unter Berücksichtigung eines schulärztlichen Gutachtens über die Aufnahme des Kindes.
Die Erziehungsberechtigten wählen, an welcher Grundschule ihr Kind angemeldet werden soll. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht allerdings im Rahmen der Aufnahmekapazität nur für die wohnortsnächste, öffentliche Grundschule der Stadt Borken. Mögliche Fahrtkosten werden von der Stadt Borken ebenfalls nur bis zur nächstgelegenen Grundschule übernommen, wenn der Schulweg mehr als zwei Kilometer in der einfachen Entfernung beträgt.
Anmeldeverfahren:
Sophia Wansing
sophia.wansing@borken.de
02861/939-232
Lisa-Marie Heidemann
Lisa-marie@heidemann.borken.de
02861/939-215
Schülerbeförderung:
Angelika Finke
angelika.finke@borken.de
02861/939-214
Sina Welsing
sina.welsing@borken.de
02861/939-411