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Kinderschutz

„Kinder haben ein Recht darauf, gehört zu werden, geschützt zu werden und sich zu entfalten. Ihre Rechte müssen unsere Richtschnur sein.“
(Bundesfamilienministerin Lisa Paus, 2023)


Jedes Kind hat das Recht auf ein sicheres, gesundes und geborgenes Aufwachsen. Eltern tragen die Verantwortung für die Erziehung und Entwicklung ihrer Kinder, doch sie stehen dabei nicht allein. Die Familie unterliegt dem besonderen Schutz des Staates, und wenn Eltern in herausfordernden Situationen Unterstützung benötigen, haben sie Anspruch auf Hilfe.

Die Stadt Borken engagiert sich aktiv für den Schutz von Kindern und Jugendlichen und arbeitet eng mit verschiedenen Partnern zusammen, um Vernachlässigung, Missbrauch und Gewalt zu verhindern. Kinderschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die von Eltern, Fachkräften und der gesamten Gemeinschaft getragen wird.

Was bedeutet Kinderschutz?

Kinderschutz umfasst alle Maßnahmen, die das Wohl von Kindern und Jugendlichen sichern. Dazu gehören:

✅ Schutz vor Vernachlässigung, Gewalt und Missbrauch
✅ Förderung eines sicheren und stabilen Umfelds
✅ Stärkung der Kinderrechte gemäß der UN-Kinderrechtskonvention
✅ Unterstützung für Eltern, Fachkräfte und Institutionen


Das Jugendamt ist verpflichtet, jeder Gefährdung eines Kindes nachzugehen und dabei das Kindeswohl mit dem Elternrecht in Einklang zu bringen. In komplexen familiären Situationen müssen Fachkräfte oft schwierige Entscheidungen treffen, insbesondere wenn Eltern nicht kooperieren.

Kinderschutz geht uns alle an! 

Gemeinsam können wir dafür sorgen, dass Kinder in einer sicheren, wertschätzenden und fördernden Umgebung aufwachsen. Lassen Sie uns Verantwortung übernehmen – für starke Kinder und deren starke Zukunft.


Kontakte:

Fachbereich Jugend, Familie, Schule und Sport

Koordination Kinderschutz
Kontakt: Birgit Lütjann-Nienhaus
Telefon: 02861/939-375
E-Mail: birgit.luetjann-nienhaus@borken.de

Zuständigkeit:

Kinderschutz im Überblick