Kinderbetreuung
Sie sind auf der Suche nach einem Kita-Platz für Ihr Kind in Borken oder suchen eine individuelle, familiennahe und qualifizierte Betreuung für Kinder zwischen 0 - 14 Jahren?
Hier finden Sie unsere Angebote und Informationen:
Zuständigkeiten:
Kindertagespflege
Eine individuelle, familiennahe und qualifizierte Betreuung für Kinder zwischen 0 - 14 Jahren. Eine Kindertagespflegeperson betreut zu vereinbarten Zeiten ein oder mehrere Kinder in ihrem eigenen Haushalt oder in angemieteten Räumlichkeiten. Eine weitere Form der Kindertagespflege ist die Großtagespflegestelle, in der zwei Kindertagespflegepersonen bis zu neun Kinder betreuen. In Einzelfällen betreuen Kindertagespflegepersonen auch im elterlichen Haushalt.
Eine kleine Gruppe von höchstens 5 Kindern pro Kindertagespflegeperson bildet die Grundlage für eine altersgerechte und entwicklungsspezifische Erziehung, Bildung und Betreuung.
Merkmale der Kindertagespflege:
- Familienähnliche Struktur Kontinuität in der Betreuungsform ohne Wechsel von Bezugspersonen
- Individuelles Eingehen auf die Bedürfnisse des Kindes und der Eltern
- Lernen in der Kleingruppe
- Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- Vermittlung nahe am Wohn- oder Arbeitsort der Eltern
Wer kann Kindertagespflege beantragen?
Alle Kinder zwischen dem ersten und dritten Lebensjahr haben einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in der Kindertagespflege oder einer Kindertageseinrichtung.
Vor dem ersten Lebensjahr und ab dem dritten Lebensjahr bis zum 14. Lebensjahr kann bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen die Betreuung in der Kindertagespflege bewilligt werden. Bitte lassen Sie sich zu diesen Voraussetzungen beraten.
Die Fachberatung des Jugendamts bietet:
- individuelle Begleitung bei der Suche und Vermittlung einer passenden Kindertagespflegeperson
- vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Eltern während der Dauer des Betreuungsverhältnisses
- fachliche Begleitung der Kindertagespflegepersonen
- Umfangreiche Qualifizierung der Kindertagespflegepersonen
- Regelmäßige Überprüfung der Eignung der Kindertagespflegepersonen
- Erteilung der Pflegeerlaubnis gemäß §43 SGB VIII
Sie möchten als Tagespflegeperson arbeiten?
Die Betreuung von Kindern ist eine ganz besondere und allem voran eine verantwortungsvolle Aufgabe. Um für Kinder eine förderliche und individuelle Kindertagespflege sicherzustellen, bedarf es deshalb einer entsprechenden Vorbereitung.
Daher benötigen Sie, wenn Sie als Kindertagespflegeperson arbeiten möchten, eine Pflegeerlaubnis. Diese wird nach Prüfung verschiedener Voraussetzungen von dem Fachbereich Jugend, Familie, Schule und Sport der Stadt Borken erteilt. Im Zuge dessen werden beispielsweise räumliche Voraussetzungen, gesundheitliche Belastbarkeit und pädagogische Fähigkeiten geprüft. Außerdem erhalten Sie in einem Beratungsgespräch Informationen zu Qualifizierungsmaßnahmen, Versicherungen und den gesetzlichen Grundlagen der Kindertagespflege.
Kindertageseinrichtung
Im Stadtgebiet Borken gibt es aktuell 27 Kita´s. Über das Online-Portal "Little Bird" haben Sie als Eltern die Möglichkeit, sich umfassend über jede einzelne Kita zu informieren und einen Kitaplatz für Ihr Kind zu suchen.
Portal LITTLE BIRD: Informationen und Anmeldungen
Sie können das Portal von LITTLE BIRD (Link: https://portal.little-bird.de/Suche/Borken) unverbindlich wie eine Suchmaschine nutzen und sich über Betreuungsanbieter, deren Öffnungszeiten sowie die pädagogischen Angebote in Borken informieren. Nach der personalisierten Registrierung und Anmeldung im Portal, haben Sie dann die Möglichkeit, direkt online, ganz bequem von zu Hause vom Computer, mit dem Tablet oder dem Smartphone, Platzanfragen an die gewünschten Einrichtungen zu stellen - parallel an bis zu drei Kitas. Dabei spielt es keine Rolle, ob die angefragte Einrichtung momentan tatsächlich freie Kapazitäten hat.
Für Sie als Eltern wird der Zeitaufwand durch dieses Portal minimiert und aufwändiges Formulare ausfüllen erspart. Daten müssen nur einmal eingegeben werden. Liegt ein Betreuungsplatzangebot einer Einrichtung vor, entscheiden Sie binnen einer Frist selbst über die Annahme oder Ablehnung.
Selbstverständlich bleibt auch mit "Little Bird" die Möglichkeit für Sie, sich persönlich vor Ort in der jeweiligen Kita anzumelden.
Allgemeine Informationen zur Kita
Wir haben einen Flyer zusammengestellt, in dem Sie grundsätzliche Informationen zur Kita finden. Wie z. B. was eine Kita überhaupt ist oder wie es beispielsweise mit Kosten aussieht.
Der digitale Familienlotse - Angebote und um die Familie
Bei der Stadt Borken wird FAMILIENFREUNDLICHKEIT großgeschrieben.
Wir, das Familienbüro der Stadt Borken, freuen uns daher, Ihnen unseren neu aufgelegten digitalen „Familienlotsen“ vorstellen zu können.
Zur besseren Orientierung finden Sie in unserem „Familienlotsen“ sämtliche Angebote rund um die Familie wie z. B. Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder sowie Freizeit- und Beratungsangebote für Kinder und Jugendliche.
Wir hoffen, dass der „Familienlotse“ Ihnen in zahlreichen Lebenssituationen eine Hilfe ist.
Elternbeiträge
Eltern müssen entsprechend ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit monatlich öffentlich-rechtliche Beiträge zu den Jahresbetriebskosten der OGS, der Kita bzw. der Kindertagespflege zahlen. Die Höhe der Elternbeiträge regeln die jeweiligen Elternbeitragssatzungen.
Die Höhe des Elternbeitrages ist abhängig von der Betreuungsart (Kita, Kindertagespflege, OGS), des Betreuungsumfanges und der Leistungsfähigkeit der Eltern. Zunächst füllen Sie als Eltern eine verbindliche Erklärung aus, in dem Sie ihr voraussichtliches Familien-Jahresbrutto-Einkommen erklären. Aufgrund dieser Selbsteinschätzung wird dann ein vorläufiger Elternbeitragsbescheid erlassen, in dem die monatliche Beitragshöhe genannt ist. Nach Ablauf des Kalenderjahres sind Sie als Eltern verpflichtet, das zunächst geschätzte Familien-Jahresbrutto-Einkommen anhand von entsprechenden Belegen/Unterlagen gegenüber der Stadt Borken nachzuweisen. Hierauf erhalten Sie dann den endgültigen Elternbeitragsbescheid. Zu viel gezahlte Elternbeiträge werden selbstverständlich zurückerstattet. Zu wenig gezahlte Elternbeiträge werden nachgefordert.
Beitragsfreiheit ab dem 4. Lebensjahr
Die Inanspruchnahme von Angeboten in Kitas durch Kinder, die bis zum 30. September das vierte Lebensjahr vollenden, ist gem. § 50 Kinderbildungsgesetz (KiBiz) ab Beginn des im selben Kalenderjahr beginnenden Kindergartenjahres bis zur Einschulung beitragsfrei.
Der Ausschuss für Jugend und Familie (AJF) der Stadt Borken hat beschlossen, dass auch für Geschwister von Kindern, die im Sinne dieser Vorschrift durch die Landesregierung beitragsfrei gestellt werden, eine Beitragsfreiheit gewährt wird. Die Beitragsbefreiung gilt für den Besuch einer Kindertageseinrichtung, der Kindertagespflege und der OGS.
Somit haben Eltern während der beitragsfreien Kindergartenjahre ihres Kindes an die Stadt Borken keine Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege oder OGS zu entrichten, also auch nicht für Geschwisterkinder.