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Kinder und Jugendliche ab Schuleintritt sowie junge Volljährige bis 20 Jahren, die eine seelische Behinderung haben oder von einer solchen bedroht sind, können über das Jugendamt Leistungen der Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII erhalten.
Das Jugendamt bietet Leistungen zur sozialen Teilhabe, zur Teilhabe an Bildung und/oder zur Teilhabe am Arbeitsleben an.
Als Leistung können beispielweise eine Schulbegleitung/Integrationsassistenz, Lerntherapie, Autismusförderung, ambulant betreutes Wohnen oder auch die Unterbringung in einer entsprechenden Betreuungseinrichtung erbracht werden.