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Jugendhilfe im Strafverfahren

Die Jugendhilfe im Strafverfahren (oder auch Jugendgerichtshilfe) begleitet und unterstützt Jugendliche (14-17 Jahre), Heranwachsende (18-20 Jahre) und deren Angehörige, die mit einem Jugendstrafstrafverfahren konfrontiert sind. Die Jugendhilfe im Strafverfahren berät und unterstützt Jugendliche, Heranwachsende und Personensorgeberechtigte während des gesamten Verfahrens - also vor, während und nach der Gerichtsverhandlung.

Kontakt

Die Aufgaben

  • Wir informieren über Abläufe im Strafverfahren und sprechen mit den Betroffenen über die Straftat und deren Hintergründe.
  • Wir beraten über Leistungen der Jugendhilfe und externe Anlaufstellen, wie Drogen- und Suchtberatungsstellen.
  • Wir entwickeln Vorschläge zu richterlichen Maßnahmen oder zur Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft.
  • Daneben begleiten wir die Jugendlichen und Heranwachsende zur Gerichtsverhandlung und berichten dort über Lebenslauf, soziales Umfeld, Freizeit und Zukunftspläne der jungen Menschen und äußern uns bei 18 - 20-Jährigen Angeklagten zur Frage, ob Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht angewendet werden soll. Der Jugendrichter soll so die Möglichkeit haben, die vorgeworfene Straftat im Zusammenhang mit der persönlichen Situation zu sehen. Im Jugendstrafverfahren werden persönliche Entwicklungen und Probleme und die Lebenssituation des jungen Menschen stärker berücksichtigt als im Strafverfahren gegen Erwachsene.
  • Wir organisieren und begleiten die Umsetzung der von der Justiz angeordneten Weisungen und Auflagen und betreuen die Betroffenen auch nach Abschluss des Verfahrens.
  • Wir unterstützen die jungen Menschen bei Schadenswiedergutmachung durch Konfliktschlichtung, Schadensregulierung und Täter-Opfer-Ausgleich.