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Die Jugendhilfe im Strafverfahren (oder auch Jugendgerichtshilfe) begleitet und unterstützt Jugendliche (14-17 Jahre), Heranwachsende (18-20 Jahre) und deren Angehörige, die mit einem Jugendstrafstrafverfahren konfrontiert sind. Die Jugendhilfe im Strafverfahren berät und unterstützt Jugendliche, Heranwachsende und Personensorgeberechtigte während des gesamten Verfahrens - also vor, während und nach der Gerichtsverhandlung.