Wirtschaftliche Jugendhilfe
Darunter fallen:
- Information und Bewilligung von Hilfen zur Erziehung nach dem SGB VIII
- Erhebung / Heranziehung von Kostenbeiträgen für Hilfen zur Erziehung nach dem SGB VIII
- Finanzielle Abrechnung mit den freien Trägern / Heimen / Pflegeeltern etc.
Rechtsgrundlagen
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