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Abfallwirtschaft

Aufgaben der Stadt Borken

Die Stadt Borken zeichnet für verschiedene abfallwirtschaftliche Aufgaben und Tätigkeiten verantwortlich, die ihr gesetzlich zugewiesen sind:

  •  Einsammeln und Befördern von Abfällen, die im Stadtgebiet anfallen.
  • Information der Bürgerinnen und Bürger über die Möglichkeiten der Vermeidung, Verwertung und Entsorgung von Abfällen (Abfallberatung unter 02861/939-222).
  • Aufstellung, Unterhaltung und Entleerung von Straßenpapierkörben, soweit dies nach den örtlichen Gegebenheiten erforderlich ist.
  • Einsammlung von verbotswidrigen Abfallablagerungen von den der Allgemeinheit zugänglichen Grundstücken im Stadtgebiet.

Zuständigkeiten:

Umweltkalender

Alles wissenswerte zur Abfallentsorgung in Borken erfahren Sie im Umweltkalender, der Ihnen hier kostenlos zum Downlaod zur Verfügung steht.

Umweltkalender 2024
Umweltkalender 2024

Spermüllentsorgung im Stadtgebiet

Die Stadt bietet zwei Möglichkeiten der Sperrmüllentsorgung an:

  • Die Entsorgung über den Wertstoffhof an der Einsteinstraße und
  • Den Sperrmüll auf Abruf

Alle wichtigen Infos finden Sie im folgenden FAQ.

Wie kann ich meinen Sperrmüll beim Wertstoffhof entsorgen?

Die flexibelste Möglichkeit zur Entsorgung bietet der Wertstoffhof der Stadt Borken, Einsteinstraße 23.
Sperrmüll können Sie dort ganzjährig zu den Öffnungszeiten:
Mo.-Fr. 14:00 – 18:00 Uhr
Sa. 8:00 - 13:00 Uhr
kostenlos entsorgen.

Wie funktioniert das Angebot "Sperrmüll auf Abruf"?

Beim Sperrmüll auf Abruf melden Sie Ihren Abholwunsch per Postkarte (aus dem Umweltkalender) an.

Da wir die Anmeldungen stadtweit sammeln und bündeln, kann die Terminvergabe etwas dauern:
In der Regel bekommen Sie einen Termin innerhalb von maximal sechs Wochen. Dies gilt nicht für die Schulferien; in denen erfolgt keine Abfuhr.
Die Bestätigung erhalten Sie in jedem Falle per Brief durch die Post ca.eine Woche vorher.

Auch hier ist die Abholung kostenlos, wobei jeder Haushalt die Abfuhr einmal pro Kalenderjahr beantragen kann.

Was gehört zum Sperrmüll?

Zum Sperrmüll gehören alle Haushaltsgegenstände aus dem Wohnbereich, die aufgrund ihrer Größe nicht in die Restmülltonne passen.

Es werden Mengen bis zu 5 Kubikmeter an- bzw. mitgenommen, komplette Haushaltsauflösungen gehören nicht dazu.

Bei der Anmeldung von Sperrmüll auf Abruf wird in drei verschiedene Abfall- und Abholfraktionen unterschieden

1. Metalle und Elektrogroßgeräte
wie zum Beispiel: Kühl- und Gefrierschrank, Waschmaschine, Backofen, Monitor – es muss sich um Großgeräte handeln!

Kleingeräte, wie z.B. Rasierer, Föhn, Lockenstab können Sie am Wertstoffhof in Borken, Einsteinstr. 23 oder am Schadstoffmobil (Termine und Standorte im Umweltkalender) abgeben.

2. Möbelteile aus Holz
Dazu gehören Arbeitsplatten, Regalböden/-bretter, Holzmöbel und –schränke, Tische und Stühle

Nicht zum Altholz gehören:
Balkonbretter, Fenster, Türen, Gartenhäuschen, Terrassenholz, Zäune

3. Sonstiger Sperrmüll
ist zum Beispiel:
Polstermöbel, Koffer, Matratzen, Regentonnen, Gartenmöbel, Teppiche, die nicht verklebt sind.