Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

Privatsphäre-Einstellung

Wir verwenden auf dieser Website Cookies, die für den Betrieb der Website notwendig sind und deshalb auch nicht abgewählt werden können. Wenn Sie wissen möchten, welche Cookies das sind, finden Sie diese einzeln im Datenschutz aufgelistet. Unsere Webseite nutzt weiterhin externe Komponenten (YouTube-Videos, Google Analytics), die ebenfalls Cookies setzen. Durch das Laden externer Komponenten können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Google Translate

Mit Google Translate kann diese Webseite in andere Sprachen übersetzt werden. Wenn Sie eine Sprache auswählen, rufen Sie Inhalte auf Google-Servern ab. Der Webseitenbetreiber hat keinen Einfluss auf die Verarbeitung Ihrer Daten durch Google. Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Daten an Google übermittelt werden, schließen Sie dieses Fenster mit einem Klick auf "X".

Um die Sprachwahl nutzen zu können, müssen Sie zunächst das Laden von externen Komponenten erlauben.

Grünförderung

Förderprogramm der Stadt Borken für Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimafolgenanpassung

Um den negativen Auswirkungen des Klimawandels entgegenzuwirken und die Klimaresilienz unserer Stadt zu verbessern, haben Rat und Verwaltung bereits im Jahr 2019 mit externer Begleitung ein Integriertes Klimaschutz- und Klimaanpassungskonzept entwickelt. Die Stadt Borken ist bereit, Verantwortung für unser Klima zu übernehmen und unterstützt ausdrücklich die Bestrebungen auf Bundes- und Landesebene, ab dem Jahr 2045 treibhausgasneutral zu wirtschaften sowie unsere Umwelt dauerhaft zu erhalten.

Diese Ziele können jedoch nur im engen Schulterschluss zwischen der gesamten Stadtgesellschaft, der heimischen Wirtschaft und der Stadt Borken erreicht werden. Alle Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen sind daher dazu aufgerufen, in ihrem Umfeld einen Beitrag zum Klimaschutz und zur Klimafolgenanpassung sowie zum Erhalt unserer Umwelt zu leisten.

Um dieses Engagement zu unterstützen, hat sich die Stadt Borken dazu entschlossen, freiwillige Haushaltsmittel in Höhe von zurzeit 30.000,- Euro pro Jahr zur Förderung von Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimafolgenanpassung bereitzustellen. Die Mittel für die im Folgenden genannten Förderbausteine werden nach dem Windhundprinzip vergeben.

Zuständigkeiten:

Umgestaltung von Schottergärten und versiegelten Flächen in naturnah gestaltete Gärten

Ein probates Mittel, um auf die Herausforderungen des Klimawandels zu reagieren, ist gerade in dicht bebauten Siedlungsbereichen die Begrünung und Entsiegelung von Flächen. Insbesondere fungieren naturnah gestaltete Gärten bei Starkregenereignissen als Zwischenspeicher und leisten wertvolle Beiträge zur Verbesserung des Mikroklimas.

Extensive Begrünung von Dächern und Fassaden

Ein weiteres probates Mittel, um auf die Herausforderungen des Klimawandels zu reagieren, ist gerade in dicht bebauten Siedlungsbereichen die Begrünung von Dächern und Fassaden. Insbesondere fungieren begrünte Dächer und Fassaden bei Starkregenereignissen als Zwischenspeicher und leisten wertvolle Beiträge zur Verbesserung des Mikroklimas.

Neupflanzungen von Bäumen und Heckenstrukturen

Ganz generell haben Bäume, Stadtgrün und Heckenstrukturen eine Vielzahl von positiven Effekten auf das Stadtklima, die dort Lebenden und das Ökosystem. Exemplarisch seien an dieser Stelle die Verbesserung der Luftqualität, des Mikroklimas, des Wassermanagements, der körperlichen wie seelischen Gesundheit, der Biodiversität und städtebaulicher Aspekte genannt. Hecken sind zudem für die Münsterländer Parklandschaft prägend.

Pflegemaßnahmen für besonders schützenswerte Bäume

Ganz generell haben Bäume und Stadtgrün eine Vielzahl von positiven Effekten auf das Stadtklima und die dort Lebenden. Die Stadt Borken stellt Fördermittel zur Pflege und zum dauerhaften Erhalt von Bäumen mit einem Stammumfang von mindestens 150 cm (gemessen in 100 cm Höhe) sowie mehrstämmigen Bäumen mit einem Stammumfang in Summe von mindestens 200 cm zur Verfügung. Solche Bäume prägen in der Regel das Stadtbild besonders und sind daher als besonders schützens- bzw. erhaltenswert anzusehen.

Anlagen zur Niederschlagswassernutzung

Anlagen zur Niederschlagswassernutzung leisten einen wertvollen Beitrag zur Minderung von Grundwasserentnahmen. Ober- und unterirdische Anlagen fangen das Niederschlagswasser auf, welches im Anschluss beispielsweise zur Bewässerung des eigenen Gartens oder im Haushalt (etwa für Toilettenspülungen) genutzt werden kann.

Überdies entlasten insbesondere Niederschlagswasserzisternen die öffentliche Niederschlagswasserkanalisation und halten das Wasser zur späteren Nutzung auf den Grundstücken zurück. Die zunehmende Versiegelung von Flächen verhindert eine direkte und ortsnahe Versickerung von Niederschlagswasser. Zisternen speichern dieses zwischen und tragen in einem begrenzten Umfang dazu bei, dass es in Folge von Extremwetter- und Starkregenereignissen idealerweise zu keinen bzw. geringeren Schäden kommt.

Übernahme von Patenschaften für öffentliche Grünflächen

Innerhalb des Borkener Stadtgebiets gibt es eine Vielzahl öffentlicher Grünflächen. Diese zu pflegen stellt für den Fachbereich 68 „Bauhof“ der Stadt Borken eine Herkulesaufgabe dar. Die Stadt Borken freut sich daher, wenn Bürgerinnen und Bürger Patenschaften für öffentliche Grünflächen übernehmen.

Durch die Übernahme von Patenschaften können die Mitarbeitenden der Stadt Borken entlastet werden und sich noch besser um die Pflege anderer städtischen Flächen kümmern. Der Fachbereich 68 „Bauhof“ berät Patinnen und Paten bei der Pflege der öffentlichen Grünflächen und stellt diesen nach Absprache bei Bedarf Pflanzenmaterial zur Verfügung.

Wer eine Grünflächenpatenschaft übernehmen möchte, kann sich jederzeit an die Stadt Borken wenden, welche das Engagement der Patinnen und Paten jährlich mit einem Borken-Gutschein honoriert.

Beantragung von Fördermittel und Downloads

Die Beantragung und Abwicklung des Förderprogramms erfolgt digital. Anträge können jederzeit über das nachfolgend abrufbare Online-Formular gestellt werden. In Ausnahmefällen kann die Förderung auch schriftlich beantragt werden. Das Antragsformular stellt die Stadt Borken auf Anfrage in gedruckter Form zur Verfügung.

Die vollständige Förderrichtlinie zum Förderprogramm der Stadt Borken für Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimafolgenanpassung steht hier zum Download bereit: