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Denkmalförderung

Förderprogramm der Stadt Borken für Maßnahmen der kleinen privaten Denkmalpflege

Das Förderprogramm dient der Unterstützung bei kleinen Maßnahmen an privatern Denkmälern, die in der Denkmalliste der Stadt Borken eingetragen sind.

Das Förderprogramm wird durch Budget-Mittel aus dem laufenden Haushalt der Stadt Borken nach vorheriger Abstimmung mit dem Kreis Borken finanziert. In der Regel handelt es sich um eine Drittelförderung, sodass je 1/3 der Kosten von der der Stadt Borken, dem Kreis Borken und der Antragstellenden getragen werden.

Denkmalpflege Kreis Borken

Zuständigkeiten:

Beantragung von Fördermitteln und Downloads

Die Beantragung und Abwicklung des Förderprogramms erfolgt über die Untere Denkmalbehörde der Stadt Borken. Anträge können jederzeit schriftlich per E-Mail an dnkmlbrknd gestellt werden. Das Antragsformular stellt die Stadt Borken auf Anfrage in gedruckter Form zur Verfügung.

Wir empfehlen Ihnen, sich vor Antragstellung über die Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln zu informieren.

Die vollständige Förderrichtlinie und der entsprechende Antrag zum Förderprogramm der Stadt Borken für Maßnahmen der kleinen privaten Denkmalförderung steht hier zum Download bereit: