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Grundstücksangebot der Stadt Borken

Einfamilienhaus in Gemen – Ahauser Straße 180

Die Stadt Borken bietet ein 148 m² großes Einfamilienhaus in Gemen, direkt angrenzend an das Neubaugebiet „GE23 Am Kleinen Sternbusch“ zum Kauf an. Die Immobilie steht auf einem 736 m² großen Grundstück und eignet sich insbesondere für Eigennutzer sowie Familien. Ergänzend besteht die Möglichkeit, den südöstlich vom Grundstück liegenden Grundstücksstreifen mit einer Gesamtfläche von ca. 188 m² zu erwerben. Das Wohnhaus wurde 1960 errichtet und 2011 umfassend saniert. Es verfügt über zwei Vollgeschosse, ein ausgebautes Dachgeschoss sowie einen nicht ausgebauten Keller.

Der Kaufpreis beträgt 450.000,00 €.
Der Kaufpreis für den Grünstreifen beträgt 50.000,00 €.

Der Verkauf erfolgt im Rahmen eines Vergabeverfahrens. Maßgeblich sind die nachstehenden Erwerbsbedingungen und Vergabekriterien.

Wesentliche Informationen und Erwerbsbedingungen:

Eckdaten der Immobilie:

  • Baujahr: 1960
  • Kernsanierung: 2011
  • Grundstücksgröße: 736 m²
  • Größe des angrenzenden Grünstreifens: ca. 188 m²
  • Ca. 148 m² Wohnfläche
  • Zwei Vollgeschosse
  • Ausgebautes Dachgeschoss
  • Nicht ausgebauter Keller
  • Gasheizung
  • Zweifach verglaste Fenster
  • Gedämmtes Dach
  • Wasserversorgung über Eigenbrunnen
  • Hinweis: Am Gebäude ist ein Wasserschaden vorhanden. Die Immobilie wird im vorhandenen Zustand veräußert.

Erwerbsbedingungen und weitere Informationen:

  1. Die Stadt Borken bietet das Flurstück Gemarkung Gemen, Flur 1, Nr. 1801 mit einer Gesamtfläche von 736 m² zum Kauf an.
  2. Der Kaufpreis beträgt 450.000,00 €.
  3. Zusätzlich wird der südöstlich an das Grundstück angrenzende Grünstreifen (Flurstück Gemarkung Gemen, Flur 1, Nr. 2130) mit einer Größe von 188 m² zum Kauf angeboten. Der Kaufpreis für den Grundstücksstreifen beträgt 50.000,00 €.
  4. Die Vergabe des Grundstücks erfolgt nach den untenstehend aufgeführten Vergabekriterien.
  5. Vor Abschluss des Kaufvertrages ist eine Finanzierungsbestätigung vorzulegen (Anlage 3).
  6. Die Kosten des Kaufvertrages und seiner Durchführung (d. h. insbesondere Grunderwerbsteuer sowie Notariats- und Grundbuchkosten) sind von der Käuferin oder dem Käufer zu zahlen.
  7. Das Grundbuch des Flurstücks Gemarkung Gemen, Flur 1, Nr. 2130 ist in der östlichen Grundstücksecke mit einem Kanalleitungsrecht zugunsten der Stadt Borken belastet. Im Übrigen sind die Abteilungen II und III des Grundbuchs lastenfrei.
  8. Der Verkauf erfolgt ohne Gewähr für eine bestimmte Größe, Güte, Beschaffenheit oder Verwendbarkeit. Die Immobilie wird im vorhandenen Zustand veräußert.
  9. Die Stadt Borken behält sich grundsätzlich jederzeit vor, von einer Veräußerung abzusehen.
  10. Die Veräußerung der Flächen sowie die dargestellten Bedingungen stehen unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch die politischen Gremien der Stadt Borken.

Bei Kaufinteresse reichen Sie bitte Ihre Bewerbung bis zum 15. November 2026 per E-Mail an liegenschaften@borken.de. Folgende Unterlagen sind beizufügen:

Finanzierungsbestätigung Ihrer Bank (Anlage 3)
Kindergeldbescheid(e) (soweit Sie Kinder haben)
Grundrisse zu vorhandenem Eigentum (soweit Sie Eigentum haben)

Eine Besichtigung der Immobilie ist nach vorheriger Terminabsprache möglich.

Vergabekriterien

Sollten mehrere Kaufinteressierte die Erwerbsvoraussetzungen erfüllen, erfolgt die Auswahl der Käuferin bzw. des Käufers nach sozialen Kriterien in der nachstehenden Reihenfolge:

Gruppe 1: An erster Stelle soll die Immobilie an Interessierte veräußert werden, die ihren sozialen Mittelpunkt (Wohnsitz) im Ortsteil Gemen haben oder gebürtig aus dem Ortsteil Gemen kommen und wieder zurückkehren möchten und nicht über angemessenes Wohneigentum verfügen.

Gruppe 2: Sofern keine geeignete Bewerbung aus Gruppe 1 vorliegt, soll die Immobilie an Interessierte veräußert werden, die ihren sozialen Mittelpunkt (Wohnsitz und/oder Arbeitsplatz) in Borken (inklusiver aller Ortsteile) haben oder gebürtig von dort kommen und wieder zurückkehren möchten und nicht über angemessenes Wohneigentum verfügen.

Gruppe 3: Für den Fall, dass sich aus den Gruppen 1 und 2 keine geeignete Bewerbung ergibt, soll die Immobilie an diejenigen vergeben werden, die einen besonderen Bezug z. B. über Ehrenamtlichkeit zum Ortsteil Gemen haben.

Gruppe 4: Sofern auch aus den Gruppen 1 bis 3 keine geeignete Bewerbung vorliegt, werden Kaufinteressierte berücksichtigt, die einen besonderen Bezug z. B. über Ehrenamtlichkeit zu Borken (inklusive aller Ortsteile) haben.

Bei der Vergabe der Grundstücke innerhalb der vier genannten Gruppen werden Untergruppen unter Berücksichtigung der Anzahl der minderjährigen kindergeldberechtigten Kinder gebildet:

  1. Bewerber/innen mit drei oder mehr minderjährigen kindergeldberechtigten Kindern.
  2. Bewerber/innen mit zwei minderjährigen kindergeldberechtigten Kindern.
  3. Bewerber/innen mit einem minderjährigen kindergeldberechtigten Kind.
  4. Bewerber/innen ohne Kinder.

Innerhalb der so gebildeten Gruppen wird die Vergabe der Immobilie per Los bestimmt.

Für alle Gruppen gilt, dass Bewerberinnen und Bewerber, die bereits über angemessenes Wohneigentum verfügen, vom Erwerb eines Grundstücks ausgeschlossen sind.

Neben der Förderung von Familien mit Kindern möchten wir auch Bewerber/innen mit einer Schwerbehinderung unterstützen. Verfügt ein/e Bewerber/in über einen Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 und erfüllt im Übrigen dieselben Voraussetzungen wie die Mitbewerber/innen derselben Untergruppe, so wird die Bewerbung mit einem GdB von mindestens 50 automatisch an die erste Stelle in der jeweiligen Untergruppe gesetzt.

Bei Kaufinteresse reichen Sie bitte Ihre Bewerbung bis zum 15. November 2026 per E-Mail an liegenschaften@borken.de Folgende Unterlagen sind beizufügen:

Finanzierungsbestätigung Ihrer Bank (Anlage 3)
Kindergeldbescheid(e) (soweit Sie Kinder haben)
Grundrisse zu vorhandenem Eigentum (soweit Sie Eigentum haben)

Eine Besichtigung der Immobilie ist nach vorheriger Terminabsprache möglich.

Für weitere Informationen stehen Ihnen Herr Julius Grotendorst 02861/939 148 (Sachbearbeiter) sowie Herr Marcel Bone-Bröker (Leiter der Stabsstelle Politik, Recht, Kommunikation und Liegenschaften) 02861/939 104 gerne zur Verfügung. Sie erreichen uns auch per E-Mail unter liegenschaften@borken.de.