Fassadenprogramm
Fassadenprogramm der Stadt Borken
Das Fassadenprogramm der Stadt Borken ist ein Förderprogramm für den Erhalt und die Förderung der attraktiven Ortszentren in der Stadt Borken. Gefördert werden Erhaltungs,- Sanierungs-, und Gestaltungsmaßnahmen in Kern- und Randbereichen der Ortszentren auf Grundlage der aktuellen Gestaltungssatzungen.
Das Förderprogramm wird durch den laufenden Haushalt der Stadt Borken finanziert. In der Regel werden 50% der Kosten von der Stadt Borken getragen, bei einer maximalen Fördersumme von 10.000 € pro Maßnahme.
Zuständigkeiten:
Beantragung von Fördermitteln und Downloads
Die Beantragung und Abwicklung des Förderprogramms erfolgt über die Fachabteilung 61.1 - Umwelt und Planung der Stadt Borken. Anträge können jederzeit schriftlich per E-Mail gestellt werden. Das Antragsformular stellt die Stadt Borken auf Anfrage in gedruckter Form zur Verfügung.
Wir empfehlen Ihnen, die Maßnahme vor Antragstellung inhaltlich abzustimmen und sich über die Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln zu informieren.
Die vollständige Förderrichtlinie und der entsprechende Antrag zum Fassadenprogramm der Stadt Borken steht hier zum Download bereit:
- Förderrichtlinie Fassadenprogramm
- Ergänzung Fassadenprogramm (08.11.2018)
- Antrag auf Gewährung eines Förderungsbetrages
- Laufzettel / Checkliste Fassadenprogramm
- Geltungsbereich "Kernbereich Borkener Innenstadt"
- Gestaltungssatzung "Kernbereich Borkener Innenstadt"
- Geltungsbereich "Randbereich Borkener Innenstadt"
- Gestlatungssatzung "Randbereich Borkener Innenstadt"
- Geltungsbereich "Obere und Niedere Freiheit Gemen"
- Gestaltungssatzung "Obere und Niedere Freiheit Gemen"
- Orientierungsrahmen Burlo
- Orientierungsrahmen Weseke