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Um den Ortskern von Gemen als lebendiges Zentrum zukunftsfähig zu entwickeln, wurde das Integrierte Städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK) neu aufgestellt. Auf dieser Grundlage werden vom Bund und dem Land Nordrhein-Westfalen Fördermittel gewährt. Durch diese Unterstützung wird die Stadt unter anderem in die Lage versetzt, Zuschüsse für private Investitionen zur Gestaltung von Gebäudefassaden innerhalb der Ortsmitte von Gemen bereitzustellen.
Mit der Förderung der Gebäudefassaden sollen die Bemühungen von privaten Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümern in der Ortsmitte von Gemen unterstützt werden, durch geeignete Erhaltungs-, Sanierungs- und Gestaltungsmaßnahmen eine positive städtebauliche Entwicklung in der Ortsmitte von Gemen zu erzielen. Das Fassadenprogramm umfasst kleinere private Maßnahmen an zum öffentlichen Raum ausgerichteten Fassaden von Gebäuden innerhalb des Geltungsbereiches, die der Aufwertung und Profilierung der Ortsmitte von Gemen dienen.
Es können bis zu 50% (max. 25.000 €) pro Maßnahme gefördert werden.
Die Beantragung und Abwicklung des Förderprogramms erfolgt über die Fachabteilung 61.1 - Umwelt und Planung der Stadt Borken. Anträge können jederzeit über das verlinkte Formular gestellt werden. Das Antragsformular stellt die Stadt Borken auf Anfrage in gedruckter Form zur Verfügung.
Das Fassadenprogramm Gemen gilt nur für den dargestellten Geltungsbereich.
Wir empfehlen Ihnen, die Maßnahme vor Antragstellung inhaltlich abzustimmen und sich über die Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln zu informieren.
Die vollständige Förderrichtlinie und der entsprechende Antrag zum Fassadenprogramm der Ortsmitte von Gemen steht hier zum Download bereit: