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Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan der Stadt Borken stellt für unser Stadtgebiet dar, wie die verschiedenen Bereiche baulich genutzt werden und wie sich die Stadt in bestimmten Bereichen baulich entwickeln soll. Dies sind z. B. Bauflächen für Wohnen und Gewerbe, Hauptverkehrsflächen, Grün- und Wasserflächen sowie Flächen für die Landwirtschaft und Wald. Zusätzlich sind im Plan weitere Informationen enthalten, die für die städtebauliche Entwicklung von Bedeutung sind, wie z. B. Leitungstrassen sowie diverse Schutz- und Überschwemmungsgebiete.

Der FNP ist damit ein vorbereitender Bauleitplan. Dies unterscheidet ihn von Bebauungsplänen, die für abgegrenzte Bereiche aufgestellt werden und verbindliche Regelungen für die Bürger und die Baugenehmigungsbehörden enthalten.

Die Aufstellung dieses Planes erfolgt gemäß einem im Baugesetzbuch (BauGB) gesetzlich geregelten Verfahren, in dem sowohl die Öffentlichkeit als auch Behörden und Träger öffentlicher Belange beteiligt werden. Flächennutzungspläne werden erst wirksam, nachdem sie von der zuständigen Behörde genehmigt worden sind. Für die Stadt Borken ist dies die Bezirksregierung Münster.

Der FNP der Stadt Borken wurde im Jahr 1978 aufgestellt und seitdem kontinuierlich anhand konkreter Planungen geändert. Im Jahr 2002 erfolgte eine analoge Neuzeichnung, die im gleichen Jahr neu bekannt gemacht wurde. Der aktuelle FNP liegt seit Juni 2024 in einer digitalen Neuzeichnung vor. Diese ermöglicht sowohl eine bessere Lesbarkeit des Planes für die Allgemeinheit, als auch eine bessere Bearbeitung/Fortschreibung durch Politik und Verwaltung. Mit der digitalen Fassung können Darstellungen und Informationen Interessierten besser zur Verfügung gestellt werden.

Der aktuelle FNP der Stadt Borken ist mit dem Stand der 52. Änderung wirksam (Anfang 2024, Solarpark Schulze Mengering).