Asyl
Die Stadt Borken nimmt nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG), die vom Land Nordrhein-Westfalen zugewiesenen Flüchtlinge auf und sorgt für deren Unterbringung. Diese Flüchtlinge erhalten finanzielle Hilfen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Zusätzlich werden sie durch unsere Mitarbeiter/innen beraten und betreut.
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Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Als Ausländerin oder Ausländer können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beantragen.
Folgende Leistungen sind möglich:
- Grundleistungen zur Deckung des notwendigen Bedarfs an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheitspflege und Gebrauchs- und Verbrauchsgütern des Haushalts sowie zur Deckung persönlicher Bedürfnisse des täglichen Lebens
- Leistungen bei akuter Krankheit, Schwangerschaft und Geburt
- sonstige Leistungen
Diese Leistungen erhalten Sie von der zuständigen Stelle in Form von Sach- oder Geldleistungen.