Mit Google Translate kann diese Webseite in andere Sprachen übersetzt werden. Wenn Sie eine Sprache auswählen, rufen Sie Inhalte auf Google-Servern ab. Der Webseitenbetreiber hat keinen Einfluss auf die Verarbeitung Ihrer Daten durch Google. Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Daten an Google übermittelt werden, schließen Sie dieses Fenster mit einem Klick auf "X".
Um die Sprachwahl nutzen zu können, müssen Sie zunächst das Laden von externen Komponenten erlauben.
Wenn Sie den Lebensunterhalt für sich und Ihre Familie nicht selber sicherstellen können, kann ein Anspruch auf Bürgergeld nach dem Zweiten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB II) bestehen. Sie können Bürgergeld erhalten, wenn Sie erwerbsfähig und leistungsberechtigt sind und damit mindestens folgende Bedingungen erfüllen.
Voraussetzungen:
Hilfebedürftig bedeutet, dass das Einkommen Ihrer Bedarfsgemeinschaft unter dem Existenzminimum liegt und Sie den Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Mitteln bestreiten können.
Sie sind erwerbsfähig, wenn Sie unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich arbeiten können. Es gelten Besonderheiten für Auszubildende, Schüler und Studenten. Auch wenn Sie ein Gewerbe betreiben und selbständig sind, können Sie grundsätzlich einen Leistungsanspruch haben. Die Besonderheiten hierzu werden Ihnen bei der Antragstellung erläutert.
Sie können unsere Service-Hotline anrufen: 02861 / 939- 477
Wir sind für Sie da:
Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.