Privatsphäre-Einstellung

Wir verwenden auf dieser Website Cookies, die für den Betrieb der Website notwendig sind und deshalb auch nicht abgewählt werden können. Wenn Sie wissen möchten, welche Cookies das sind, finden Sie diese einzeln im Datenschutz aufgelistet. Unsere Webseite nutzt weiterhin externe Komponenten (YouTube-Videos, Google Analytics), die ebenfalls Cookies setzen. Durch das Laden externer Komponenten können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Google Translate

Mit Google Translate kann diese Webseite in andere Sprachen übersetzt werden. Wenn Sie eine Sprache auswählen, rufen Sie Inhalte auf Google-Servern ab. Der Webseitenbetreiber hat keinen Einfluss auf die Verarbeitung Ihrer Daten durch Google. Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Daten an Google übermittelt werden, schließen Sie dieses Fenster mit einem Klick auf "X".

Um die Sprachwahl nutzen zu können, müssen Sie zunächst das Laden von externen Komponenten erlauben.

Finanzielle Hilfen

Wenn Sie den Lebensunterhalt für sich und Ihre Familie nicht selber sicherstellen können, kann ein Anspruch auf Bürgergeld nach dem Zweiten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB II) bestehen. Sie können Bürgergeld erhalten, wenn Sie erwerbsfähig und leistungsberechtigt sind und damit mindestens folgende Bedingungen erfüllen.

Voraussetzungen:

  • Alter: Sie sind mindestens 15 Jahre alt und Sie haben die Altersgrenze für Ihre Rente noch nicht erreicht.
  • Wohnort: Sie wohnen in Deutschland und haben in Borken Ihren Lebensmittelpunkt.
  • Arbeitsfähigkeit: Sie können mindestens drei Stunden pro Tag arbeiten.
  • Status: Sie sind hilfebedürftig.

Hilfebedürftig bedeutet, dass das Einkommen Ihrer Bedarfsgemeinschaft unter dem Existenzminimum liegt und Sie den Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Mitteln bestreiten können.
Sie sind erwerbsfähig, wenn Sie unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich arbeiten können. Es gelten Besonderheiten für Auszubildende, Schüler und Studenten. Auch wenn Sie ein Gewerbe betreiben und selbständig sind, können Sie grundsätzlich einen Leistungsanspruch haben. Die Besonderheiten hierzu werden Ihnen bei der Antragstellung erläutert. 

Erreichbarkeit über die Hotline

Sie können unsere Service-Hotline anrufen: 02861 / 939- 477

Wir sind für Sie da:

  • Montags bis donnerstags: 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
  • Freitags: 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr

Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Nützliche Infos: