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Unterhaltsvorschuss ist eine besondere Familienhilfe für Kinder von Alleinerziehenden, die für ihr Kind keinen oder nicht regelmäßig Unterhalt bekommen. Es handelt sich um eine Vorleistung für ausbleibende Unterhaltszahlungen des anderen Elternteils.
Wenn es dem anderen Elternteil eigentlich möglich wäre, Unterhalt zu zahlen, fordert der Staat den gezahlten Unterhaltsvorschuss zurück.
Sie können Unterhaltsvorschuss bekommen, wenn
Für Alleinerziehende, die keine SGB-II-Leistungen bekommen, gibt es keine Einkommensgrenze.
Weitere Informationen zur Leistung und Antragsstellung finden Sie hier:
Bitte füllen Sie den Antrag auf Unterhaltsvorschuss sorgfältig aus. Daraus kann sich ergeben, dass Sie in Ihrem konkreten Fall weitere Nachweise erbringen müssen.
Der Antrag kann auch online gestellt werden: