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Ein Wohnberechtigungsschein berechtigt Sie zum Bezug einer öffentlich-geförderten Wohnung (Sozialwohnung). Mit der Erteilung des Wohnberechtigungsscheins wird sichergestellt, dass eine Sozialwohnung Wohnungssuchenden zugute kommt, für die sie mit Landesmitteln subventioniert wurde. Ein bei Bezug Wohnberechtigter bleibt während der Dauer des Mietverhältnisses nutzungsberechtigt, unabhängig von der Entwicklung seiner persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse.
Sie können den Wohnberechtigungsschein in zwei Varianten beantragen: