Wohngeld
Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Wohnkosten und hilft Bürgerinnen und Bürgern, deren Einkommen nicht ausreicht, um diese Kosten zu tragen.
Über den Wohngeldrechner des Landes Nordrhein-Westfalen können Bürgerinnen und Bürger online die Höhe eines eventuellen Anspruchs auf Wohngeld unverbindlich berechnen und anschließend einen Wohngeldantrag stellen:
Ihre Ansprechpersonen
Antragsstellung:
Wer Anspruch auf Wohngeld hat:
Wohngeld wird entweder in Form von Mietzuschüssen gezahlt, wenn Sie Mieterin/Mieter einer Wohnung sind, oder in Form von Lastenzuschüssen, wenn Sie Eigentümerin/Eigentümer von selbst genutztem Wohnraum sind.
Wohngeld wird ab dem Monat gewährt, in dem der Antrag bei der Wohngeldstelle eingegangen ist.
Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten, hängt ab von
- der Haushaltsgröße,
- dem monatlichen Gesamteinkommen und
- der Höhe der zu berücksichtigenden Miete bzw. Belastung.
Weitere Informationen
- Bei Fragen zum Wohngeld wenden Sie sich gerne an das Info-Telefon der Wohngeldstelle der Stadt Borken unter Tel. 02861/939-468
Die Erreichbarkeitszeiten sind montags bis freitags von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich montags bis donnerstags von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr. - Die Stadt Borken ist ausschließlich für die Bewilligung von Wohngeldanträgen für Wohnraum im Stadtgebiet Borken zuständig.
- Wer den Online-Antrag nicht nutzen möchte, kann auch auf die herunterladbaren Vordrucke auf dieser Seite zurückgreifen (siehe unten: Formulare). Papiervordrucke sind zudem erhältlich im Borkener Rathaus, Im Piepershagen 21, Vordruckbehälter am Gebäude E.
- Ggf. kann es temporär zu längeren Bearbeitungszeiten kommen, da die Wohngeldbehörden die Vielzahl der eingehenden Neuanträgemit dem vorhandenen Personal bewältigen müssen. Den Bürgerinnen und Bürgern gehen keine Ansprüche verloren, da die Berechnung des Wohngeldes ab Antragseingang rückwirkend erfolgt.
- Hinweis: Für Pflegewohngeld ist der Kreis Borken zuständig.