Mit Google Translate kann diese Webseite in andere Sprachen übersetzt werden. Wenn Sie eine Sprache auswählen, rufen Sie Inhalte auf Google-Servern ab. Der Webseitenbetreiber hat keinen Einfluss auf die Verarbeitung Ihrer Daten durch Google. Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Daten an Google übermittelt werden, schließen Sie dieses Fenster mit einem Klick auf "X".
Um die Sprachwahl nutzen zu können, müssen Sie zunächst das Laden von externen Komponenten erlauben.
Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Wohnkosten und hilft Bürgerinnen und Bürgern, deren Einkommen nicht ausreicht, um diese Kosten zu tragen.
Über den Wohngeldrechner des Landes Nordrhein-Westfalen können Bürgerinnen und Bürger online die Höhe eines eventuellen Anspruchs auf Wohngeld unverbindlich berechnen und anschließend einen Wohngeldantrag stellen:
Wohngeld wird entweder in Form von Mietzuschüssen gezahlt, wenn Sie Mieterin/Mieter einer Wohnung sind, oder in Form von Lastenzuschüssen, wenn Sie Eigentümerin/Eigentümer von selbst genutztem Wohnraum sind.
Wohngeld wird ab dem Monat gewährt, in dem der Antrag bei der Wohngeldstelle eingegangen ist.
Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten, hängt ab von