Städtepartnerschaften
Schon im Jahre 1987 haben wir die Partnerschaften mit Albertslund in Dänemark und mit der Whitstable Twinning Association in England offiziell begründet.
Da Albertslund zu diesem Zeitpunkt schon eine Städtepartnerschaft mit Mölndal in Schweden und mit Grabow in Mecklenburg-Vorpommern hatte, ist Borken dann automatisch auch mit diesen beiden Städten näher in Kontakt getreten.
Die Bekanntschaft mit der Stadt Bolków in Polen wurde durch die ehemaligen Einwohner Bolkenhains geschlossen, die nach 1945 in Borken eine zweite Heimat gefunden haben.
Als Borken im September 1997 das 10-jährige Partnerschaftsjubiläum mit Albertslund und Whitstable feierte, sollte die Idee der Gründung einer Städtefamilie innerhalb eines zusammenwachsenden Europas weiter vorangebracht werden. Im Rahmen dieses Festes wurden daher die Partnerschaftsurkunden mit Bolków und Mölndal offiziell unterzeichnet. Gleichzeitig haben wir mit der Stadt Grabow in Mecklenburg-Vorpommern einen Freundschaftsvertrag abgeschlossen.
Die Europa-Abgeordnete Hedwig Keppelhoff-Wiechert überreichte der Stadt für ihr besonderes Engagement im Sinne der Städtepartnerschaften das Europadiplom des Europarates.
Eine weitere Auszeichnung erfolgte nur ein Jahr später: Für die herausragenden Leistungen zur "Förderung des europäischen Gedankens" wurde Borken mit der Ehrenfahne des Europarates ausgezeichnet.
Die gemeinsamen Anstrengungen von Verwaltung, Stadtrat und Partnerschaftsverein hat in der Vergangenheit zu einem regen Gedankenaustausch und zu vielen gegenseitigen Besuchen zwischen den Menschen in den Partnerstädten geführt.
Dieser Erfolg wurde auch von außen bemerkt und honoriert. Weil Borken sich im Rahmen der Städtepartnerschaften in besonderer Weise um die europäische Einigung und um die Umsetzung des Europagedankens in der Bevölkerung verdient gemacht hat, wurden der Stadt Borken folgende Auszeichnungen verliehen:
- 1996 - Die goldenen Sterne der Partnerschaft („Les Etoiles d´Or du Jumelage") von der Europäischen Kommission
- 1997 - Europadiplom des Europarates
- 1998 - Ehrenfahne des Europarates
- 1998 - Europamedaille des Institutes für europäische Partnerschaften und Internationale Zusammenarbeit (IPZ)
- 2007 - Ehrenplakette des Europarates
Die Stadt Borken hatte schon seit ein paar Jahren einen guten Kontakt zur Stadt Říčany, obwohl keine offizielle Städtepartnerschaft bestand. Říčany war bereits mit unseren Partnerstädten in Whitstable, Albertslund, Mölndal, Bolkòw, Grabow und Dainville (Frankreich) städtepartnerschaftlich verbunden. Am 12.07.2017 hatte der Rat der Stadt Borken einstimmig die Städtepartnerschaft mit der tschechischen Stadt Řičany beschlossen.
Jährlich finden zahlreiche Besuche offizieller und privater Natur zwischen Borken und den fünf Partnerstädten statt.
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat die Stadt Borken 2019 Borken für ihr vorbildliches Europa-Engagement als „Europaaktive Kommune“ ausgezeichnet. Die Urkunden wurden durch Europaminister Stephan Holthoff-Pförtner im Namen von Ministerpräsident Armin Laschet im Rahmen einer Auszeichnungs- und Netzwerkveranstaltung am 4. November 2019 in Düsseldorf verliehen.
Im Jahre 2020 wurde leider die Städtepartnerschaft seitens des Rates von Mölndal auf Grund fehlender Ressourcen einseitig aufgekündigt. Nichtsdestotrotz bleibt die Stadt Borken mit Mölndal freundschaftlich verbunden.
Zuschüsse
Der Rat der Stadt Borken hat am 12.07.2017 die folgenden Förderrichtlinien beschlossen:
Richtlinien über die Zuschussgewährung für Begegnungen im Rahmen der Städtepartnerschaften und für internationale Projekte
Die Stadt Borken unterhält Partnerschaften mit der dänischen Stadt Albertslund (1987), der Twinning Association aus Whitstable in Großbritannien (1987), der Stadt Mölndal in Schweden (1997), der Stadt Grabow in Mecklenburg-Vorpommern (1997), der Stadt Bolków in Polen (1997) und der Stadt Rícany in Tschechien (2017).
Sie fördert Begegnungen von Schülerinnen und Schülern, Vereinen, Organisationen u. ä. dieser Städte und Projekte, die vom Geist und Inhalt her das Ziel der europäischen Verständigung und Freundschaft haben. Die Kontakte und auch die Projekte sollen insbesondere die Bevölkerung der Städte zusammenführen.
Die Stadt Borken gewährt im Rahmen der im Haushalt zur Verfügung stehenden Mittel folgende Förderungen:
I. Reisekostenzuschüsse:
1. Die Stadt Borken gewährt für Begegnungen in den jeweiligen Partnerstädten für Schülerinnen und Schüler folgende Reisekostenzuschüsse:
- vom 1. bis 3. Tag je 15,00 Euro
- vom 4.bis 8. Tag je 7.50 Euro
Erwachsene Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten die Hälfte der obenstehenden Beträge. Die An- und Abreise zählt jeweils als 1 Tag. Über den 8. Tag hinaus wird kein weiterer Zuschuss gewährt.
2. Begegnungen zwischen Einzelpersonen oder Familien sowie Urlaubsreisen werden nicht bezuschusst.
3. Der Zuschuss muss vor Antritt der Reise bei der Stadtverwaltung Borken schriftlich beantragt werden. Nach Durchführung der Maßnahme sind
- eine Liste mit vollständigen Anschriften der Teilnehmerinnen und Teilnehmer,
- ein detaillliertes Programm,
- ein Gruppenbild und ein kleiner Bericht für Marketingzwecke
als Nachweis vorzulegen.
4. Ein Rechtsanspruch wird durch diese Richtlinien nicht begründet.
5. Andere Fördermöglichkeiten übergeordneter Stellen müssen zuvor ausgeschöpft werden (Europa, Bund, Land, u. ä.). Höchstgrenze für den städtischen Zuschuss sind die Fahrtkosten.
6. Die Verwaltung wird ermächtigt, im Rahmen dieser Richtlinien und der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel über die eingereichten Anträge zu entscheiden.
II. Zuschüsse für internationale Projekte:
1. Die Stadt Borken fördert internationale Projekte, die dem europäischen Gedanken über die vorhandenen Städtepartnerschaften hinaus Rechnung tragen. Die Projekte müssen in einen überwiegenden Teil einen konkreten Bezug zu Europa und Borken haben. Projekte mit Nicht-EU-Staaten sind besonders zu begründen.
2. Normale Klassenfahrten in EU-Staaten außerhalb der Borkener Partnerstädte werden nicht bezuschusst.
3. Der Zuschuss muss bei der Stadtverwaltung Borken vor Beginn der Maßnahme schriftlich beantragt werden. Der Antrag muss ausführlich begründet werden.
4. Die Verwaltung wird ermächtigt, im Rahmen dieser Richtlinien und der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel über die eingereichten Anträge und die Höhe der Förderung zu entscheiden.