Lärmaktionsplanung
Gemäß des § 47 Bundes-Immissionsschutzgesetzes und der EU-Umgebungslärmrichtlinie (Richtlinie 2002/49/EG) hat die Stadt Borken die vierte Stufe der Lärmaktionsplanung für das Stadtgebiet Borken abgeschlossen.
Die Lärmkartierung des Stadtgebietes wurde wie bereits in den vorherigen Stufen in den Lärmkarten vom LANUV Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW mit aktuellen Werten versehen und können unter www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de eingesehen werden.
Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen hat die Aufstellung der nächsten Stufe für das 4. Quartal 2024 vorgesehen.
Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken
Das Eisenbahn-Bundesamt überarbeitet seinen Lärmaktionsplan nach Umgebungslärmrichtlinie in der vierten Runde. Auf der Internetseite informiert das Eisenbahn-Bundesamt ausführlich über seine Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung und zeigt, wie sich Bürgerinnen und Bürger an der Überarbeitung beteiligen können. Darüber hinaus finden Bürgerinnen und Bürger ab sofort Informationen über Maßnahmen zur Lärmminderung, über laute Güterwagen oder Förderprogramme zum Schallschutz.
Alle Menschen, die sich durch Schienenverkehrslärm gestört fühlen, können ab dem 13. März 2023 an der Überarbeitung der Lärmaktionsplanung an Schienenwegen des Bundes mitwirken und sich zu ihren Lärmproblemen äußern. Vorab veröffentlichte das Eisenbahn-Bundesamt am 30. Juni https://www.laermaktionsplanung-schiene.de/portal/apps/sites/#/lap12022 die neuberechneten Lärmkarten der vierten Runde nach Umgebungslärmrichtlinie.