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Erstattung von Schülerfahrkosten

Details

Informationen

Erstattungen von Schülerfahrkosten werden nach der Schülerfahrkosten-Verordnung (SchfkVO)  und den Entscheidungen des Schulträgers gewährt.

Allgemeines

Schülerfahrkosten sind die Kosten, die für die wirtschaftlichste, der Schülerin oder Schüler zumutbare Arte der Beförderung notwendig entstehen.

Wirtschaftlichste Beförderungsart ist die Beförderungsart, die die geringsten Kosten für den Schulträger zur Folge hat.

Schülerfahrkostenerstattung

Schulweg ist der kürzeste Weg (Fußweg) zwischen der Wohnung der Schülerin oder des Schülers und der nächstgelegenen Schule oder dem Unterrichtsort.

Die nächstgelegene Schule ist die Schule der gewählten Schulform mit dem entsprechenden Bildungsgang, die mit dem geringsten Aufwand an Kosten und einem

Zumutbaren Aufwand an Zeit erreicht werden kann und deren Besuch schulorganisatorische Gründe nicht entgegenstehen.

Der monatliche Höchstbetrag wurde durch den Gesetzgeber auf 100,00 Euro festgesetzt.

Fahrkosten entstehen notwendig, wenn der Schulweg in der einfachen Entfernung für die Schülerin oder Schüler der Primarstufe mehr als 2 km, der Sekundarstufe I mehr als 3,5 km und der Sekundarstufe II mehr als 5 km beträgt.


Wegstreckenentschädigung

§ 16 Schülerfahrkosten-Verordnung (SchfkVO)

Die Wegstreckenentschädigung je Kilometer beträgt bei notwendiger Benutzung eines

1.       Personenkraftwagens       0,13 Euro

2.       Sonstigen Kraftfahrzeugs 0,05 Euro

3.       Fahrrads                               0,03 Euro


Trampelgeld

Anspruchsberechtige Schülerinnen und Schüler haben die Möglichkeit auf das Busticket zu verzichten und stattdessen eine Wegstreckenentschädigung „Trampelgeld“ geltend zu machen.

Das Trampelgeld kann bei der Stadt Borken mit Rückgabe des Bustickets (Erstantrag) beantragt werden.

Der Antrag für das Trampelgeld ist je Schuljahr zu stellen (Zweitantrag). Dem Zweitantrag ist kein Busticket beizufügen.

Die Entscheidung bzw. Festlegung der Schülerin oder des Schülers ist für die Dauer des Schuljahres bindend.

Schülerinnen und Schüler, die sich für das Trampelgeld entschieden haben, erhalten zum Schuljahresende eine Pauschale in Höhe von 50 % der Ticketkosten.


Schülerpraktikum

§ 20 Schülerfahrkosten-Verordnung (SchfkVO)

 Die Bewilliung von Schülerfahrkosten kann von der Erklärung der Schülerin oder des Schülers abhängig gemacht werden, dass

-          für die Aufwendungen an Fahrkosten keine anderen öffentlichen Leistungen in Anspruch genommen werden,

-          für die Teilnahme an einem Praktikum keine Praktikumsvergütung aufgrund tarifrechtlicher Regelung geleistet wird.

Kosten

Erstattung

Trampelgeld
Schülerinnen und Schüler, die sich für das Trampelgeld entschieden haben, erhalten zum Schuljahresende eine Pauschale in Höhe von 50% der Ticketkosten.

Fristen

Bewilligungszeitraum ist in der Regel das Schuljahr.

Voraussetzungen

Schülerinnen und Schüler haben Anspruch auf Schülerfahrkosten, wenn eine der nachfolgenden städtischen Schulen besucht wird.

  • Astrid-Lindgren-Schule

  • Cordulaschule

  • Engelradingschule

  • Josefschule

  • Johann-Walling-Schule

  • Remigiusschule

  • Roncallischule

  • Maria-Sibylla-Merian-Realschule

  • Julia-Koppers-Gesamtschule

  • Jodocus Nünning Gesamtschule

  • Gymnasium Remigianum

 
Schulweg ist der kürzeste Weg (Fußweg) zwischen der Wohnung der Schülerin oder des Schülers und der nächstgelegenen Schule oder dem Unterrichtsort.

Der Schulweg beginnt an der Haustür des Wohngebäudes und endet am nächstliegenden Eingang des Schulgrundstücks.

Fahrkosten entstehen notwendig, wenn der Schulweg in der einfachen Entfernung für die Schülerin oder den Schüler der

Primarstufe mehr als 2 km,

der Sekundarstufe I mehr als 3,5 km und

der Sekundarstufe II mehr als 5 km beträgt.

Unterlagen

  • Antrag Trampelgeld (Erstantrag)

    Bitte Busticket einreichen

  • Antrag Trampelgeld (Zweitantrag) – ohne weiteren Beleg

  • Antrag Wegstreckenentschädigung

    Kostenerstattung Bustickets – Bitte Bustickets einreichen

    Kostenerstattung Pkw – ohne weiteren Beleg

  • Antrag Praktikum

    Bitte Bustickets einreichen

Bearbeitungsdauer

Anträge Trampelgeld werden zum Schuljahresende ausgezahlt.

Anträge Wegstreckenentschädigung werden zeitnah bearbeitet.

Anträge Praktikum werden zeitnah bearbeitet.

Rechtsgrundlagen

Die Schülerbeförderung regelt § 97 Abs. 4 SchulG

§ 97 Abs. 4 Schulgesetz NRW (Schülerfahrkostenverordnung - SchfkVO)