Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

Privatsphäre-Einstellung

Wir verwenden auf dieser Website Cookies, die für den Betrieb der Website notwendig sind und deshalb auch nicht abgewählt werden können. Wenn Sie wissen möchten, welche Cookies das sind, finden Sie diese einzeln im Datenschutz aufgelistet. Unsere Webseite nutzt weiterhin externe Komponenten (YouTube-Videos, Google Analytics), die ebenfalls Cookies setzen. Durch das Laden externer Komponenten können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Google Translate

Mit Google Translate kann diese Webseite in andere Sprachen übersetzt werden. Wenn Sie eine Sprache auswählen, rufen Sie Inhalte auf Google-Servern ab. Der Webseitenbetreiber hat keinen Einfluss auf die Verarbeitung Ihrer Daten durch Google. Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Daten an Google übermittelt werden, schließen Sie dieses Fenster mit einem Klick auf "X".

Um die Sprachwahl nutzen zu können, müssen Sie zunächst das Laden von externen Komponenten erlauben.

Kommunalwahl 2025

Der Termin für die Kommunalwahlen 2025 in Nordrhein-Westfalen ist auf den 14.09.2025 festgelegt. Etwaige Stichwahlen werden am 28.09.2025 durchgeführt.

Gewählt wird der Rat und die Bürgermeisterin / der Bürgermeister der Stadt Borken, der Kreistag, sowie die Landrätin / der Landrat.

Für die Kommunalwahlen 2025 nimmt Herr Norbert Nießing, erster Beigeordneter, die Funktion des Wahlleiters wahr.

Sie haben Rückfragen?

Dann wenden Sie sich gerne an whlnbrknd.

Wahlbezirkseinteilung

Am 14.11.2024 hat der Wahlausschuss der Stadt Borken getagt. Unter anderem wurde hier die Einteilung der Wahlbezirke beschlossen.

Wahlvorschläge

Wahlvorschläge für die Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters sowie für den Rat der Stadt Borken können Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes, von mitgliedschaftlich organisierten Gruppen von Wahlberechtigten (Wählergruppen) und von einzelnen Wahlberechtigten (Einzelbewerberinnen / Einzelbewerbern) eingereicht werden. Bewerberinnen und Bewerber für die Reserveliste können nur von Parteien oder Wählergruppen vorgeschlagen werden. Für das Amt der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters der Stadt Borken können mehrere Parteien oder Wählergruppen auch einen gemeinsamen Wahlvorschlag einreichen.

Für die Einreichung der Wahlvorschläge kann die Parteienkomponente der Software votemanager genutzt werden. 

Die erforderlichen Daten können hierüber von Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerberinnen und – bewerbern digital erfasst und die vorgeschriebenen Formulare (Einreichung Wahlvorschlag, Zustimmungserklärung, Niederschrift Versammlung usw.) erzeugt und ausgedruckt werden. Diese Daten können anschließend dem Wahlbüro der Stadt Borken zur Weiterverarbeitung zur Verfügung gestellt werden. Eine Anleitung zur erstmaligen Registrierung sowie die wesentlichen Informationen zur Datenerfassung finden Sie hier

Unabhängig von dem elektronischen Export der Wahlvorschläge muss die schriftliche Einreichung der Wahlvorschläge in Papierform erfolgen.
Wahlvorschläge für die Rats- und Bürgermeisterwahl sind beim Wahlleiter der Stadt Borken, Im Piepershagen 17, 46325 Borken, Zimmer A-105, bis zum 7. Juli 2025, 18 Uhr einzureichen. Zu diesem Zeitpunkt müssen die Unterlagen unterzeichnet und im Original vorliegen.

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht

Sie möchten Wahlhelferin oder Wahlhelfer werden?

Formulare

Formblätter für Unterstützungsunterschriften können per E-Mail unter wahlen@borken.de angefordert werden.

Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters

Wahl des Stadtrates

Hinweis für Parteien oder Wählergruppen, die derzeit nicht in der zu wählenden Vertretung, in der Vertretung des zuständigen Kreises, im Landtag oder Bundestag vertreten sind: Für einen gültigen Wahlvorschlag muss nachgewiesen werden, dass es ein nach demokratischen Grundsätzen gewählten Vorstand, eine schriftliche Satzung sowie ein Programm gibt und dass die Namen der Vorstandsmitglieder, die Satzung und das Programm auf geeignete Weise veröffentlicht sind.

Wahllokale im Überblick