Mit Google Translate kann diese Webseite in andere Sprachen übersetzt werden. Wenn Sie eine Sprache auswählen, rufen Sie Inhalte auf Google-Servern ab. Der Webseitenbetreiber hat keinen Einfluss auf die Verarbeitung Ihrer Daten durch Google. Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Daten an Google übermittelt werden, schließen Sie dieses Fenster mit einem Klick auf "X".
Um die Sprachwahl nutzen zu können, müssen Sie zunächst das Laden von externen Komponenten erlauben.
Das Wahlamt der Stadt Borken ist Teil der Stabsstelle Politik und Recht und zuständig für die Vorbereitung und Durchführung der Wahlen in Borken.

Der Wahlausschuss der Stadt Borken hat in seiner Sitzung am 23.04.2013 die Neueinteilung des Wahlgebietes der Stadt Borken in 19 Wahlbezirke (Kommunalwahlen) bzw. 22 Wahlbezirke (Bundestagswahl) beschlossen.
Ist eine Straße ohne Hausnummern im Straßenverzeichnis erfasst, so gehört die gesamte Straße in den entsprechenden Wahlbezirk. Sofern bei einer Straße einzelne Hausnummern erfasst sind, liegt die jeweilige Straße in mehreren Wahlbezirken. Dann ist für die Beurteilung des zuständigen Wahlbezirkes die Hausnummer entscheidend.
Die Wahlräume sollen nach den örtlichen Verhältnissen so ausgewählt und eingerichtet werden, dass allen Wahlberechtigten, insbesondere behinderten und Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigung, die Teilnahme an der Wahl möglichst erleichtert wird. Daher wurden die Wahllokale in der Stadt Borken so ausgesucht und festgelegt, dass die zuvor genannten Vorgaben des Gesetzes nach Möglichkeit erfüllt werden.