Mit Google Translate kann diese Webseite in andere Sprachen übersetzt werden. Wenn Sie eine Sprache auswählen, rufen Sie Inhalte auf Google-Servern ab. Der Webseitenbetreiber hat keinen Einfluss auf die Verarbeitung Ihrer Daten durch Google. Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Daten an Google übermittelt werden, schließen Sie dieses Fenster mit einem Klick auf "X".
Um die Sprachwahl nutzen zu können, müssen Sie zunächst das Laden von externen Komponenten erlauben.
Wahlhelferin oder Wahlhelfer für die Kommunalwahl kann jede und jeder werden, die oder der selbst wahlberechtigt ist – also die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder Staatsangehöriger oder Staatsangehörige der übrigen 26 EU-Mitgliedstaaten ist, mindestens 16 Jahre alt ist und seit mindestens 16 Tagen vor der Wahl wohnhaft in Borken ist.
Der Einsatz erfolgt in einem der Wahllokale. Diese sind von 8 bis 18 Uhr geöffnet und in zwei Schichten besetzt. Um 18 Uhr beginnt die gemeinsame Auszählung der Stimmzettel.
Für den ehrenamtlichen Einsatz wird ein Erfrischungsgeld gezahlt.