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Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht!

Wahlhelferin oder Wahlhelfer für die Kommunalwahl kann jede und jeder werden, die oder der selbst wahlberechtigt ist – also die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder Staatsangehöriger oder Staatsangehörige der übrigen 26 EU-Mitgliedstaaten ist, mindestens 16 Jahre alt ist und seit mindestens 16 Tagen vor der Wahl wohnhaft in Borken ist. 

Der Einsatz erfolgt in einem der Wahllokale. Diese sind von 8 bis 18 Uhr geöffnet und in zwei Schichten besetzt. Um 18 Uhr beginnt die gemeinsame Auszählung der Stimmzettel. 

Für den ehrenamtlichen Einsatz wird ein Erfrischungsgeld gezahlt.

Anmeldeformular: